02.03.2014

Der Beschluss der Duma und die russisch-ukrainischen Optionen

Kommentar von Kai Ehlers, 02.03.2014 Einstimmig haben Moskauer Duma und Föderationsrat gestern Wladimir Putins Antrag zugestimmt, russisches Militär auf dem Gebiet der Ukraine, präziser, auf der Krim, einsetzen zu dürfen: „In Verbindung mit der außerordentlichen Situation, die sich in der Ukraine entwickelt hat, der Lebensgefahr für die Bürger der Russischen Föderation, unserer Landsleute und der Angehörigen Einheiten der russischen Streitkräfte, die nach internationalem Recht auf dem ukrainischen Territorium (autonome Republik der Krim) eingesetzt sind, unterbreite ich hiermit dem Obersten Föderalen Sowjet den Vorschlag zum Einsatz bewaffneter Truppen Russlands auf dem Territorium der Ukraine bis die soziale und politische Situation in diesem Lande sich normalisiert hat.“ Siehe Netzseite des Kreml

Invasion? Besetzung? Annexion? Nicht Eskalation der inneren Situation in der Ukraine zum Bürgerkrieg und nicht die Verschärfung der äußeren Konflikte zu einem Stellvertreterkrieg auf ukrainischem Boden ist Ziel dieses Beschlusses; er setzt im Gegenteil ein Signal der Deeskalation in der aufgeheizten ukrainischen Situation, die sich wie ein Lauffeuer zum Bürgerkrieg zwischen ukrainischen und russischen Nationalisten und dazu noch randständigen ungarischen, rumänischen, bulgarischen und weiteren Minderheiten auszuweiten droht.

Der Impuls des nationalistischen Furors

Seit die neue Macht aus prowestlichen Neoliberalen, „Nationalrevolutionären“ und Kämpfern der offen faschistischen Rechten die Macht in der Ukraine an sich gerissen hat, frisst der Impuls des nationalistischen Furors sich in ständig wiederholenden fraktalen Wellen von der Landesebene in die Regionen, von den Regionen noch einmal in deren lokale Besonderheiten hinein. Er ist das Produkt der wahllosen Bündnispolitik der Oppositions-Troika Jazenjuk, Klitschko und Tiagnibog mit der offenen Rechten, das Produkt der Annullierung des Gesetzes, das sprachlichen Minderheiten das Recht auf eine zweite Amtssprache gab, wo die Bevölkerung einer Region zu mehr als zehn Prozent nicht Ukrainisch spricht. Er ist auch das Produkt der Annullierung des Verbotes faschistischer Propaganda, der Übergabe von entscheidenden Ministerposten (Sicherheit, Generalstaatsanwaltschaft, Agrarsektor, Bildung,) in der neuen Regierung an führende Gestalten des offen faschistischen „rechten Sektors“. Wenn dieser Bewegung, von wem auch immer, nicht Einhalt geboten wird, droht sie das Land selbst zu zerreißen und auch zur Gefahr für seine Nachbarn zu werden.

Spaltung der Ukraine liegt nicht im russischen Interesse

Russland ist hier, anders als die Europäische Union, erst recht anders als die weiteren „global Player“, also, die weit von der Ukraine entfernte USA auf der einen und China auf der anderen Seite, durch seine enge geschichtliche, sprachliche und wirtschaftliche Beziehung zur Ukraine in unmittelbare Mitleidenschaft und Verantwortung gezogen. Das betrifft vor allem die russischsprachigen Regionen der Ukraine im Osten und im Süden, die durch die Annullierung des Sprachgesetzes in Aufruhr geraten sind. Das trifft in ganz besonderem Maße die Krim als eine - man könnte beinahe so sagen - russische Enklave. Sie war 1954, als Chruschtschow sie aus einer Laune der Ukraine zuschlug, ein Sonderfall im Staatskörper der Ukrainischen Sowjetrepublik und blieb dies auch nach deren Unabhängigkeitserklärung 1991. Heute hat sie nicht nur den Status einer autonomen russischsprachigen Region, sie ist zugleich Heimat einer von ihrer Deportation unter Stalin traumatisierten tatarischen Minderheit: Den Krimtataren. Zudem ist die Krim durch die Stationierung der Russischen Schwarzmeerflotte in Sewastopol politisch eng an Russland gebunden. Der Stationierungsvertrag zwischen Russland und der Ukraine gilt bis 2042. Unruhen zu unterbinden, die unter der gegenwärtigen Übergangsregierung entstehen, welche nicht durch eine allgemeine Wahl legitimiert, nicht durch internationale Vermittler in einem Kompromiss gefunden wurde, sondern unter Bruch dieses Kompromisses sich selbst ermächtigte, ist somit nicht nur Russlands Interesse, sondern auch dessen international anerkanntes vertragliches Recht. Eine Spaltung der Ukraine, selbst eine Abspaltung der Krim, liegt nicht im russischen Interesse, genauso wenig, wie im Interesse der EU.

Am Beispiel der Krim kann sich im Zuge der tatsächlichen Rückkehr zur Verfassung von 2004 zugleich die notwendige Neugliederung der ukrainischen Staatsgliederung als föderale Kooperation selbstverwalteter Regionen herausbilden. Dazu gehört selbstverständlich die Wiederinkraftsetzung des annullierten Sprachengesetzes ebenso die des Verbotes faschistischer Propaganda. Dazu gehört die Durchführung von Wahlen für ein neues Parlament und einen neuen Präsidenten, dies alles unter Aufsicht eines internationalen Gremiums, am besten vermutlich der OECD als möglichem neutralen Rahmen, welcher der Ukraine ermöglicht, sich selbst neutral zwischen Russland und der EU, zwischen China und den USA zu entwickeln.

Pakt mit Tschetschenienkämpfern

Andererseits ist klar, dass sich das Oligarchentum in der Ukraine fünfzehn Jahre länger in die Gesellschaft fressen konnte und die nächsten Wochen nur dann ohne Blutvergießen überstanden werden können, wenn aus der Möglichkeit eines russischen Truppeneinsatzes in der Ukraine keine repressive Realität werden muss. Dies hängt nicht zuletzt davon ab, ob die Drohung des Einsatzes ausreicht, den nationalistischen Furor zu bannen und die Rechten in die Schranken zu weisen. Wie schwer dies ist, wird deutlich wenn man liest, dass Dmitri Jarosch, Führer des Kampfverbandes „Rechter Sektor“, sich über die Website VKontakte social network der Gruppe an Russlands meistgesuchten Terroristen Doku Umarow gewandt hat, um ihn zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen Russland aufzufordern. Jarosch erklärt, dass „viele Ukrainer mit Waffen in der Hand“ die Tschetschenen in ihrem Kampf unterstützt hätten, aber nun sei es an der Zeit für Umarow, „seinen Kampf zu aktivieren“ und die „einmalige Chance wahrzunehmen Russland zu besiegen“. Seite des Autors.

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