09.08.2023
08.07.2022
Da die Viagra Preise in Apotheken recht hoch sind, ist die Frage nach der Kostenübernahme durch die Krankenversicherungen sehr relevant. In den meisten Fällen lautet die Antwort auf die Frage aus der Überschrift leider Nein. Die Behandlung einer erektilen Dysfunktion gilt als Selbstzahlerleistung und wird von den gesetzlichen Krankenkassen normalerweise nicht übernommen, obwohl die erektile Dysfunktion seit dem Jahr 1999 durch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts als Krankheit mit Behandlungsbedarf gilt.
Ganz eindeutig ist die Lage aber nicht: Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es sehr unterschiedliche Bestimmungen. Generell kann man davon ausgehen, dass eine Therapie der Erektionsstörung von der Krankenkasse bezahlt wird, wenn gleichzeitig eine gutartige Vergrößerung der Prostata vorliegt.
Der Grund für die Unterschiede bei der Kostenübernahme durch die Krankenkassen besteht in einer uneinheitlichen Rechtslage. Hier finden Sie einen Überblick über die momentane Situation in Deutschland und die Aussichten, eine Behandlung mit Viagra oder einem anderen Präparat mit dem Wirkstoff Sildenafil von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen.
Ein Gremium der gesetzlichen Krankenkassen namens GBA entscheidet, welche Leistungen die Versicherten erhalten. In einem Katalog ist genau aufgelistet, welche Leistung wie abgerechnet wird. Zu den Leistungen, die übernommen werden, gehört die Diagnose einer erektilen Dysfunktion mit Blut- und Urinuntersuchungen. Das umfasst aber nicht aufwändigere Verfahren wie die Doppler-Sonographie.
Seit der Gesundheitsreform von 2007 wird auch das erste Beratungsgespräch durch einen Arzt bei einer erektilen Dysfunktion von der Krankenkasse bezahlt.
Bei den Behandlungen kann man eine Psychotherapie von der Kasse finanziert bekommen.
Die Kosten für eine Ersatztherapie mit Testosteron können übernommen werden, wenn er Mangel an Testosteron außer Erektionsproblemen andere Beschwerden verursacht.
Die normalerweise gegen eine erektile Dysfunktion verschriebenen Medikamente wie Viagra und andere Präparate mit dem Wirkstoff Sildenafil, sowie andere PDE5-Hemmer gelten allerdings als „Lifestyle-Medikamente“, mit der Begründung, dass sie zu einer Erhöhung der Lebensqualität dienen und medizinisch nicht notwendig sind. Sie gehören deshalb seit der Gesundheitsreform von 2004 nicht mehr zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Bei den privaten Krankenkassen bestehen große Unterschiede, welche Leistungen übernommen werden und welche nicht. Sie hängen von den einzelnen Tarifen und Verträgen ab. Durch verschiedene Modelle können Teile der Kosten oder sogar alle Kosten für die Behandlung einer erektilen Dysfunktion übernommen werden.
Grundsätzlich sind die privaten Krankenkassen verpflichtet, medizinisch notwendige Behandlungen zu finanzieren. Was als medizinisch notwendig gilt, ist jedoch oft umstritten.
Laut einer Entscheidung des Amtsgerichts Niedersachsen aus dem Jahr 2014 gehören Behandlungen einer erektilen Dysfunktion nicht dazu.
Es lohnt sich aber, sich die Vertragsbedingungen bei einer privaten Versicherung genau durchzusehen. Besonders bei Beamten sind sie Aussichten gut, eine Beihilfe für die Behandlung zu bekommen. Falls es Unklarheiten bei den Bestimmungen gibt, ist es empfehlenswert, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.
Außer den Vertragsbedingungen bei den Versicherungen sind auch die Beihilfenverordnungen in den Bundesländern verschieden.
Einerseits hat das Bundessozialgericht im Jahr 1999 die erektile Dysfunktion als behandlungsbedürftige Krankheit anerkannt, andererseits hat es im Jahr 2012 entschieden, dass es weder gegen das Grundgesetz noch gegen die Behindertenrechtskonvention der UNO verstößt, jemanden von einer Behandlung einer erektilen Dysfunktion auszuschließen.
Wenn jemand gesetzlich krankenversichert ist und die Kostenübernahme der Behandlung einer erektilen Dysfunktion einklagen will, sind sie Aussichten also schlecht.
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