04.01.2014

Generalstaatsanwalt aus Georgien ging in Deutschland auf Raubzug

Neues aus Georgien: Generalstaatsanwalt ging in Deutschland auf Raubzug

EM 04.01.2014 - Pünktlich zum Jahreswechsel wurde Georgien mal wieder von einem Skandal erschüttert. Es dauerte immerhin sechs Wochen, bis man dem neuen Generalstaatsanwalt Georgiens Otar Partschaladse (sprich: Parts-chaladze), der am 8. November 2013 in sein Amt berufen wurde, auf die Schliche kam.

Der Lebenslauf von Partschaladse weist eine Menge Ungereimtheiten auf. Er sollte die Anklage gegen den ehemaligen Premier Wano Merabischwili und den am 23. Dezember 2013 geschassten Oberbürgermeister von Tiflis, der Hauptstadt Georgiens, Gigi Ugulawa vertreten. Jedoch die beiden Spitzenpolitiker der nach den Wahlen vom Oktober 2012 von der Regierungsbank in die Opposition gedrängten Partei des Präsidenten Micheil Saakaschwili schlugen zurück: der Generalstaatsanwalt habe selbst eine kriminelle Vergangenheit.

Der georgische Generalstaatsanwalt Partschaladse wurde in Deutschland wegen Raubes verurteilt

Partschaladse, der sich mehrfach in Deutschland aufhielt, sei 2001 von einem Augsburger Gericht wegen gewaltsamen Raubes nach §249 und 252 des deutschen Strafgesetzbuchs zu einem Jahr und drei Monaten (die Angaben variieren) Haft verurteilt worden. Außerdem sei ihm das passive Wahlrecht entzogen und bis 2016 die Ausübung eines öffentlichen Amtes verboten worden. Das Urteil trat am 14. März 2001 in Kraft. Ob die Strafe auf Bewährung ausgesetzt wurde oder er sie tatsächlich absaß, ist unklar.

Partschaladse spricht von "Verwechslung"

Partschaladse versuchte die Vorwürfe abzustreiten, er sei nur in eine Auseinandersetzung mit der deutschen Polizei verwickelt und Opfer einer Verwechslung gewesen. Die jetzige georgische Regierungspartei, der „Georgische Traum“ des Milliardärs und Ex-Premiers Bidsina Iwanischwili, sprach zu seiner Verteidigung von einer Schmierenkampagne der Opposition, um von den eigenen Untaten ihrer Politiker abzulenken.

Tbilisis Ex-Bürgermeister Ugulawa beharrte jedoch auf seiner Darstellung und forderte die Justizministerin Tea Zulukiani, deren juristische Qualifikation übrigens auch in Frage gestellt wird, auf, den Fall zu prüfen. Der Anwalt des ins Zwielciht geratenen Generalstaatsanwalts, der den Fall selbst nicht abstritt, meinte lediglich noch, das gegen seinen Mandanten verhängte Berufsverbot gelte nur für Deutschland wenn er deutscher Staatsbürger wäre, jedoch nicht für Georgien. Die offensichtlich parteiische Vorsitzende des Georgischen Anwälteverbands meinte im Sinne des Beschuldigten, seit 2001, dem Jahr des Augsburger Urteils,  sei schon genug Zeit vergangen und das Berufsverbot nach georgischem Recht nichtig. 

Die Biografie des georgischen Generalstaatswanwalts weist einige Ungereimtheiten auf

Medien entdeckten in der Biographie von Partschaladse einige weitere Ungereimtheiten: Nach den Angaben auf der offiziellen Seite der Generalstaatsanwaltschaft wurde Partschaladse 1976 geboren. 1995, also demnach mit 19 Jahren, absolvierte er sein Jurastudium an der „Offenen Humanitären Universität Georgiens“. Seltsamerweise publizierte Partschaladse zu seiner Rechtfertigung eine Kopie seines Diploms, auf dem angegeben ist, dass er 1991 sein Studium aufnahm. Das würde bedeuten, dass er mit 15 Jahren zu studieren begann und mit 19 Jahren sein Examen absolvierte, was einfach nicht möglich ist. Man kann nicht mit 19, so sagen Experten, die Qualifikation zu einem Juristen bekommen. Das gebe es nirgendwo. Auch kann man nicht mit 15 bereits die Mittelschule beendet haben. Außerdem selbst wenn er erst mit 19 sich an der genannten Universität für ein Jurastudium eingeschrieben hat, so kann das nicht stimmen, denn an der Elite- Hochschule wurde eine Juristische Fakultät erst 1992 eingeführt. Deswegen vermutet man, dass das Abschlussdiplom seines angeblichen Jurastudiums eine Fälschung ist und er es kurzerhand „gekauft“ hat. Um diese Ungereimtheiten zu kaschieren, wurden laut Berichten der georgischen Medien die  persönlichen Angaben auf der Seite der Generalstaatsanwaltschaft mehrfach geändert, insbesondere das Geburtsdatum, das mal mit 1971, dann wieder mit 1976 angegeben wurde. Kopien als Beweise für diese Manipulationen liegen den Medien vor. Wenn er wirklich 1971 geboren wäre, würden sich seine Bildungsdaten natürlich zu seinen Gunsten verschieben, wären aber aus anderen Gründen ungünstig.

Partschaladse gehört zum Umfeld des Millardärs Iwanischwili

Am 7. November 2013 war Partschaladses Vorgänger Artschil Kbilaschwili aus unerklärlichen Gründen aus dem Amt des Generalstaatsanwalts ausgeschieden. Als dessen Nachfolger wurde Partschaladse ernannt, ein Vertrauter des neuen Premiers Garibashvili, der wiederum ein enger Vertrauter des Milliardärs Iwanischwili ist. Der zwielichtige Partschaladse war laut offiziellen Angaben bis 2008 in „Strukturen“ des Innenministeriums, sprich der Polizei, darauf beim Finanzministerium tätig, zuletzt als Leiter der Ermittlungsabteilung bzw. der Finanzpolizei. Normalerweise muss man für derartige sensible Posten ein einwandfreies Führungszeugnis vorweisen. In Georgien gilt das offenbar nicht, dort sind „Beziehungen“ für die Karriere entscheidend. Nach eigenen Angaben ist Partschaladse verheiratet, hat ein Kind aus jetziger Ehe sowie zwei Kinder und einen Enkel aus erster Ehe, was selbstverständlich kein Verbrechen ist.

Gefälschtes Diplom im Internet

Auf der Seite des russischen Oppositionspolitikers Oleg Panfilov, Gründer des Zentrums für Journalismus in Extremsituationen, der 2009 nach Georgien emigrierte, ist ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Augsburg vom 23. Dezember 2013 veröffentlicht, nach dem gegen „Herrn Partschaladse“ ein Ermittlungsverfahren „wegen räuberischen Diebstahls“ eingeleitet wurde. Außerdem wurden auf Panfilovs Seite dessen gefälschtes Diplom und die unterschiedlichen Versionen seiner Biographie von der Seite der Generalstaatsanwaltschaft abgebildet.

Inzwischen hat sich bei so vielen Mängeln das Blatt gegen den Generalstaatsanwalt gewendet. Sogar der der regierenden Koalition angehörende Parlamentspräsident David Usupaschwili, erklärte, er hätte bei der kriminellen Vergangenheit Partschaladse nicht in dieses Amt berufen. Dass er ernannt wurde, bedeute, so der Parlamentspräsident, dass der moralische Aspekt bei seiner Berufung keine große Rolle gespielt habe. Auf die Frage, ob er nun entlassen werden sollte, meinte er, das wäre der falsche Schritt. Auch Premier Garibashvili meinte, die Reaktion auf die fragwürdige Berufung grenze an Hysterie. Weder der neue Präsident Georgiens noch der Premier oder die Justiz sahen sich bemüht, gegen Partschaladse vorzugehen, geschweige denn ihn unverzüglich zu entlassen.

Ein vorbestrafter Generalstaatsanwalt ist unhaltbar

Jetzt hat wohl auch die georgische Regierung erkannt, dass ein vorbestrafter Generalstaatsanwalt für ein derartiges Amt unhaltbar ist. Am 31. Dezember trat Partschaladse, der wohl selbst Gamaschen bekam, unter dem Druck der Öffentlichkeit und aus eigenen Reihen von seinem Amt zurück. Seine eigene Behörde nahm derweil Ermittlungen gegen ihn auf und kontaktierte das Augsburger Amtsgericht, um festzustellen, was damals tatsächlich passiert ist und was für ein Urteil gefällt wurde. 

Es ist schon bemerkenswert, mit welcher Skrupellosigkeit die jetzige Regierung ihre eigenen Leute im Amt deckt und in Führungspositionen hochhievt und andererseits Politiker der Opposition schon aus geringfügigen Anlässen mit juristischen Mitteln fertigmacht. Der ganze Vorfall ist keine gute Visitenkarte für Georgiens Bemühungen um einen Beitritt zur Europäischen Union und der NATO.

DeutschlandGeorgien

Meistgelesene Artikel

  1. Die Coronakrise aus der Sicht einer russischen Psychiaterin
  2. Kurden - Geschichte, Kultur und Hintergründe
  3. Die Perser - Geschichte und Kultur
  4. Putin: Russland ist kein Land sondern eine eigenständige Ziviisation
  5. Chinesische Frauen: Erotisch, anschmiegsam und sehr erfolgreich