Land zwischen Europa und AsienWESTTHRAKIEN

Land zwischen Europa und Asien

Land zwischen Europa und Asien

Das griechische Westthrakien ist vom türkischen Ostthrakien durch den Fluss Evros getrennt, so als stammte der Name ‚Europa’ von der östlichen Grenzlinie des griechischen Staates: Evropi, Aussicht vom Evros. 1923 sollte der Evros die Achse sein, entlang derer sich die Grundordnung der östlichen Seite auf die westliche spiegelt. Doch eine historische Verwerfung, die jungtürkische Gründung der Republik, ließ ihn zur Asymmetrieachse zwischen Ost- und Westthrakien werden.

Von Dimitrios Kisoudis

  Zur Person: Dimitrios Kisoudis
  Dimitrios Kisoudis, geboren 1981 in Öhringen/Hohenlohe, schloss sein Studium der Anthropologie in Freiburg und Sevilla 2007 mit einem hoch gelobten Buch über die „Politische Theologie in der griechisch-orthodoxen Kirche“ ab. Er entwand sich dem Sog der Universität und stieg als freier Autor und Redakteur in die Dokumentarfilmproduktion ein.

Der vorliegende Text basiert auf einem Vortrag auf der Tagung „Grundordnungen. Wechselbeziehungen zwischen Geographie, Religion, Kultur und Gesetz“ des Projekts „Topographie pluraler Kulturen Europas in Rücksicht auf die Verschiebung Europas nach Osten“.
Die Alte Metropolis von Komotini als Ausdruck der griechisch-orthodoxen Mehrheit.  
Die Alte Metropolis von Komotini als Ausdruck der griechisch-orthodoxen Mehrheit.
(Autor: Ggia - Wikipedia)
 

A ls die Hoffnungen auf ein griechisches Großthrakien in der kleinasiatischen Katastrophe untergegangen waren, fand der griechisch-türkische Krieg sein Ende in Gestalt des Vertrags von Lausanne. Der Vertrag vom 24. Juli 1923 setzt in Artikel 142 das „Abkommen über den Bevölkerungsaustausch zwischen Griechenland und der Türkei“ in Kraft. Ausgenommen vom Austausch sind jedoch nach Artikel 2 einmal die griechischen Einwohner von Konstantinopel und zum anderen die muslimischen Einwohner von Westthrakien.

In Artikel 42 verpflichten sich die Türkei und Griechenland, das Familienrecht der fremdreligiösen Minderheiten „in Übereinstimmung mit den Bräuchen jener Minderheiten“ zu regeln.

Eine Initiative des Völkerbundes

Der Vertrag von Lausanne geht auf Initiative des Genfer Völkerbundes zurück. Seine Bestimmungen zum Schutz der Minderheiten übertragen auf die Türkei, was die alliierten und assoziierten Hauptmächte drei Jahre zuvor im Vertrag von Sèvres mit Griechenland vereinbart hatten. Eine wichtige Verschiebung auf semantischem Feld betrifft die Kennzeichnung der Minderheiten. War im Vertrag von Sèvres überwiegend von den „Turkish nationals“ in Griechenland die Rede, so sprach der Vertrag von Lausanne von „nicht-muslimischen Minderheiten“ in der Türkei und „muslimischen Einwohnern“ in Griechenland.

Was zunächst klingt wie eine Frage reiner Rhetorik, ist der Schlüssel zur Grundordnung Westthrakiens. Im November 1922 war das Sultanat abgeschafft worden, drei Monate nach Inkrafttreten des Vertrags von Lausanne wurde die türkische Republik ausgerufen. Im März 1924 wurde mit Abdülmecit II. der letzte Kalif abgesetzt. 1926 führte Mustafa Kemal aus der Schweiz ein säkulares Zivilrecht ein. Angehöriger einer religiösen Minderheit zu sein, bot keine Vorrechte mehr, es war nur eine weitere Gefährdung der nationalen Einheit.

Anders fasste der griechische Staat die Wendung von den „Bräuchen“ der Minderheit auf: Gegen den Widerstand der Türkei setzte er die Scharia ins Recht. In Westthrakien hat das osmanische Millet-System in eigentümlicher Weise überlebt — sowohl von der Minderheit als auch von der Mehrheit her betrachtet.

Regelungen für Staatsvolk und Minderheiten

Schon bei der Gründung ihres Staates haben die Griechen ihre Identität als Millet-i Rum, als orthodoxe Minderheit im osmanischen Reich, zum Kriterium der Staatsbürgerschaft erhoben: Die Verfassung von Epidavros bezeichnet 1822 als Staatsvolk „alle einheimischen Einwohner des Territoriums Griechenland, die an Christus glauben“. In allen griechischen Verfassungen ist das östlich-orthodoxe Christentum als „vorherrschende Religion“ gesetzt. Die Vorherrschaft äußert sich nicht zuletzt im Schutz der Kanones, der im griechischen Verfassungsgesetz verankert ist. zu dem sich der griechische Staat durch Verfassungsgesetz verpflichtet.

Als dem Staat hundert Jahre nach seiner Gründung Westthrakien einverleibt wird, erhalten die türkischstämmigen Muslime mit der griechischen Staatsbürgerschaft ihren rechtlichen Status als eine religiöse Minderheit. Wie die Griechen im osmanischen Reich dürfen sie ehe- und erbrechtliche Angelegenheiten nach dem göttlichen Recht regeln. Wie der Patriarch von Konstantinopel die Orthodoxen als Ethnarch vor der Hohen Pforte repräsentierte, repräsentiert der Mufti als griechischer Staatsdiener die Muslime. In beiden Fällen sind die Minderheiten durch ein Privileg vom Recht der Mehrheit ausgenommen. Die rechtliche Fiktion von der muslimischen Minderheit ist nur zu verstehen, wenn man die Grundordnung Westthrakiens in Betracht zieht.

Die Scharia stand in keinem Vertrag

Dass nämlich die Scharia das Gesetz der westthrakischen Muslime sein soll, lässt sich nicht in der Gedankenwelt des Völkerbundes begreifen. Das leitende Prinzip, das der Völkerbund von seinem Initiator Woodrow Wilson eingehaucht bekommen hatte, war die Selbstbestimmung der Völker. Folgt man diesem Prinzip, sind Minderheiten nur als verhinderte Nationen oder zurückgebliebene Teile erfolgreicher Nationen denkbar. Gliedern sich Minderheiten ihrer Nation in einem Austausch ein, so entspricht das durchaus dem Gedanken der nationalen Selbstbestimmung. Verbleibt eine Minderheit aber in einer fremden Nation und erhält dort den Status einer religiösen Minderheit, so liegt darin ein Skandalon. Der Vertrag von Sèvres entsprach mit seiner Rede von den „Turkish nationals“ dem Prinzip des Völkerbundes eher als der spätere Vertrag von Lausanne mit seiner religiösen Semantik. Dass die muslimische Minderheit ihre Angelegenheiten in Griechenland aufgrund der Scharia regeln solle, stand aber in keinem der beiden Verträge geschrieben.

Die rechtliche Grundlage der Scharia in Westthrakien besteht vielmehr in einem Mosaik völkerrechtlicher Dokumente und ihrer Ausführungsgesetze. Das osmanisch-griechische Abkommen von Konstantinopel verschaffte religiösen Gerichten im Juli 1881 erstmals Geltung auf griechischem Boden — für die Osmanen, in rein religiösen Angelegenheiten. Der griechische-osmanische Friedensvertrag von Athen übertrug nach den Balkankriegen 1913 die richterliche Tätigkeit vom Kadi auf den Mufti. Das Ausführungsgesetz 147/1914 zum Vertrag besagt: Familienangelegenheiten von Muslimen und Juden „werden unter dem heiligen Gesetz geregelt und beurteilt.“

Woraus sich die Grundordnung Westthrakiens erklärt

Verschleierte Muslimin in einer Gasse in Komotini.  
Verschleierte Muslimin in einer Gasse in Komotini.
(Autor: Heinz Wrede)
 

Beide völkerrechtliche Dokumente waren geografisch beschränkt, beide datierten auf die Zeit vor dem Völkerbund, keines konnte auf Westthrakien angewendet werden. Und doch hatte das Ausführungsgesetz zum Vertrag von Athen die Richtung vorgegeben, in die man die Verträge von Sèvres und Lausanne zu interpretieren hatte. Doch nicht einmal alle vier Verträge reichen hin, um die Grundordnung Westthrakiens zu erklären. Denn auch der Vertrag von Lausanne ließ seine Bestimmung zum brauchgetreuen Minderheitenschutz auf keine Region beschränken. Erst das Gesetz 1920/1991 bestimmt, dass der Mufti nur innerhalb seiner Gemeinde Recht sprechen darf. Wie konnte trotzdem die Ansicht zur Herrschaft gelangen, dass die Scharia ein ‚besonderes Persönlichkeitsrecht’ der griechischen Muslime Westthrakiens sei?

Ein und dasselbe völkerrechtliche Dokument, nämlich der Vertrag von Lausanne, zog in Ost- und in Westthrakien völlig verschiedene Folgen nach sich. In Ostthrakien wurde der Patriarch von Konstantinopel seiner zivilrechtlichen Befugnisse beraubt und so zum Zankapfel der Weltpolitik. In Westthrakien wurde die Minderheit politisch neutralisiert, indem man den Mufti zu ihrem religiösen Oberhaupt ernannte. Wenn in der Folgezeit auch das Amt des Mufti zum Gegenstand politischer Konflikte werden sollte, hat das seinen Grund weniger im wackligen Fundament als im schlechten Klima.

Fes-Träger prügelten sich mit Hut-Trägern

Nachdem Mustafa Kemal das Schweizer Zivilrecht eingeführt hatte, schwappte der Kulturkampf zwischen Altmuslimen und Kemalisten über den Evros nach Westen. In der mehrheitlich altmuslimischen Minderheit Westthrakiens kam der Streit des Ostens auf: Fes-Träger prügelten sich mit Hutträgern um lateinische Schrift und religiöse Erziehung.

Zu jener Zeit, am 29. November 1928, wandte sich der Mufti von Komotini zusammen mit seinen beiden Amtskollegen in Xanthi und in Didymoteiho und den Präsidenten der muslimischen Gemeinde mit der Bitte um Schutz an den griechischen Ministerpräsidenten und an die Minister des Äußeren, des Inneren und der Religion: „Die Religion des Islam und der Musulmanismus hängen nicht von der Türkei ab, die Muslime Westthrakiens begreifen wohl ihre Religion; ihre Erziehung und ihre Traditionen und deren gesellschaftliche Substanz sind kein Spielball in den Händen der Türkei.“

Entweder aus diplomatischen Erwägungen oder aus Sympathie für die Modernisierung der Türkei verhielt sich die griechische Regierung neutral. Das Religionsministerium bezweifelte im Rückschreiben vom 17. Dezember 1928, „ob die Verträge uns das Recht geben, in die Streitfrage der Muslime Thrakiens einzugreifen, ob der Gebrauch der lateinischen Schrift an den muslimischen Schulen Thrakiens verboten werden soll.“

Mufti und Gegenmufti

Seither besteht die Spaltung zwischen Traditionalisten und Modernisten in der Minderheit fort. Jedem Mufti, der als treuer Diener des Staates auftritt, tritt ein Gegenmufti entgegen, der über die Diskriminierung der „türkischen“ Minderheit klagt. Und dennoch ließ sich der Einfluss des türkischen Nationalismus so weit abschneiden, dass der prekäre Friede in Westthrakien alle Umwälzungen auf dem Balkan überstanden hat.

In der juristischen Fiktion von der „muslimischen Minderheit“ verschwammen die ethnischen Grenzen zwischen türkischen Muslimen und muslimischen Pomaken und Zigeunern. Für den Gehorsam der türkisch-muslimischen Staatsbürger, räumte der griechische Staat dem Mufti im Privatrecht das religiöse Gericht ein. Vor diesem Gericht sind die Prozessierenden zunächst alle Muslime mit griechischer Staatsbürgerschaft, nach dem Gesetz 1920/1991 nur die Einwohner der Gemeinde des Muftis. Zwar bestimmt das Gesetz, dass die Entscheidungen des religiösen Gerichts vom eingliedrigen Landgericht auf Verfassungsmäßigkeit geprüft werden. Tatsächlich prüft dieses Landgericht vor allem, „ob die Entscheidung innerhalb der Grenzen der Rechtsprechung des Muftis gefällt worden ist“ (Artikel 5, Artikel 3), ob also der Mufti mit ihr innerhalb des ihm zugewiesenen rechtlichen Raumes verblieben ist.
Nicht geprüft wird zum Beispiel, ob sich der Mufti beim Verteilen eines Erbes an Artikel 4, Absatz 2 der griechischen Verfassung hält, wonach „Griechen und Griechinnen gleiche Rechte und Pflichten“ haben. Nach dem Erbrecht der Scharia erhält der Sohn am Erbe des Vaters den doppelten Anteil der Tochter. Insofern nimmt das Vorrecht der westthrakischen Muslime auf religiöse Rechtsprechung einen Raum aus der griechischen Verfassung aus. Und dieser Freiraum wird durch kulturelle Grenzen noch gesichert. Die Entscheidungen des Muftis werden in osmanischem Türkisch festgehalten, dem Landgericht gehen sie erst in einer übersetzten Fassung zu. In der übersetzten Entscheidung ist dann zum Beispiel der halbe Erbteil als „entsprechender Erbteil“ verschlüsselt.

Entscheidung des Landgerichts von Theben

Sultan Mehmet II. überreicht Gennadios II. den Ferman mit den erblichen Privilegien.  
Sultan Mehmet II. überreicht Gennadios II. den Ferman mit den erblichen Privilegien.
(Autor: Wikipedia)
 

Schwieriger wird es, wo die richterliche Tätigkeit des Muftis unmittelbar in Frage gestellt wird. Manche sehen sie in Widerspruch zu Artikel 8 der griechischen Verfassung: „Niemand darf gegen seinen Willen seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“ Dem wird entgegengehalten, der Mufti sei in jenen Fragen des Zivilrechts eben der gesetzliche Richter der muslimischen Griechen. Dieses Argument hält aber nur Stand, solange die Fiktion von der muslimischen Minderheit ihre faktische Deckung behält. Nach der Entscheidung 405/2000 des Landgerichts von Theben steht dem muslimischen Individuum dank negativer Religionsfreiheit offen, seine Privatangelegenheiten statt der Scharia dem bürgerlichen Gesetzbuch anheim zu stellen. Das Recht, zwischen der zivilen und der islamischen Eheschließung zu entscheiden, wird sogar vom Mufti von Komotini anerkannt.

In ähnlichem Widerstreit zwischen einem offenen externen Recht und einem geschlossenen internen befand sich der ökumenische Ethnarch von Konstantinopel im osmanischen Reich. Während das kanonische Eherecht die Zeitehe ausschloss, gestattete das osmanische Recht Zeitehen sogar zwischen Osmanen und christlichen Frauen.

Spirituelle Strafen von Exkommunikation bis Begräbnisverbot

Der Ethnarch konnte solchen Ehen nicht nur das Sakrament verweigern, sondern die Ehegatten darüber hinaus mit spirituellen Strafen wie Exkommunikation oder Begräbnisverbot belegen. Kinder, die aus Zeitehen hervorgegangen waren, konnten ihr Erbe nur vor osmanischen Gerichten einklagen. Glaubt man den Kirchenhistorikern des 16. Jahrhunderts, entsprang diese Befugnis jenem „Ferman“, jener erblichen Vollmacht, mit der Sultan Mehmet II. nach der Eroberung Konstantinopels Patriarch Gennadios II. ausgestattet hatte. Dafür garantierte der Patriarch die Loyalität seines Kirchenvolkes im Reich der Osmanen.

Die türkische Republik nahm dem Patriarchen die Vorrechte und stellte die orthodoxen Einwohner Konstantinopels unter Verdacht. Griechenland hingegen hat seine muslimisch-türkische Minderheit im Sinne des osmanischen Millet-Gedankens eingebunden, indem es sie zum Teil aus der Verfassung ausnahm. Nur auf dem Dodekanes galt ab dem 10. Februar 1947 der Vertrag von Paris, der im individualistischen Geist der UNO steht und in Artikel 19, Paragraph 4, die verfassungsrechtliche Vorstellung der Menschenrechte auf das Völkerrecht überträgt.

UNO-Vorstellungen für Westthrakien ohne Bedeutung

Auch an der muslimischen Minderheit Westthrakiens gingen die Vertragswerke der UNO natürlich nicht spurlos vorüber. Sie gaben bereits die Rhetorik vor, in der sich nationalistische Gruppierungen über rechtliche Beschneidung durch den griechischen Staat beklagen. Für die Grundordnung Westthrakiens blieb die weltbürgerliche Vorstellung der Vereinten Nationen aber ohne weitere Bedeutung. Das lag zum Teil sicher daran, dass die Individualbeschwerde eines Staatsbürgers gegen seinen Staat zwar zum Idearium der UNO gehörte, dass sie aber keine gerichtsförmige Ausgestaltung erfuhr.

Solange der Kalte Krieg im völkerrechtlichen Raum die Grenzen zwischen Freund und Feind bestimmte, war für die Satisfaktion individueller Feindschaften keine Zeit. Das sollte sich erst 1998 ändern, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ständig zu tagen begann. Seither ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) das Grundgesetz, das die Ordnung Westthrakiens untergräbt.

Europäische Menschenrechtskonvention als neuer Fakt

Wie sich die EMRK auf die Grundordnung Westthrakiens auswirkt, lässt sich  an einem Fall verdeutlichen: Er betrifft das oben erwähnte Problem der innenpolitischen Spaltung in der muslimischen Gemeinde. Weil der Mufti ein griechischer Staatsdiener ist und — wie übrigens auch in islamischen Staaten — von der Regierung eingesetzt wird, geht aus der nationalistischen Parteiung regelmäßig ein Gegenmufti hervor. Mehmet Agga, einer dieser nationalistischen Gegenmuftis, hatte sich am 17. August 1990 von den Teilnehmern des Freitagsgebets zum Mufti von Xanthi wählen lassen. Er weigerte sich, den Platz für den legalen Mufti zu räumen und zeichnete Botschaften unter dem Titel des Muftis. Am 24 März 1999 wurde er von der Strafkammer Serres verurteilt, sich gemäß Artikel 175 des Strafgesetzbuchs das Amt des Führers einer „bekannten Religion“ angemaßt zu haben. Aggas Forderung, die Strafe wegen Verstoßes gegen die EMRK aufzuheben, wurde vom Areopag abgewiesen. Der Areopag hielt dem entgegen, dass Agga nicht wegen des Inhalts seiner Botschaften verurteilt worden sei, sondern wegen des Auftritts als Mufti von Xanthi.

Ebenso argumentierte die Regierung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo Agga plötzlich den Vertrag von Athen geltend machte, demzufolge der Mufti von der Minderheit gewählt werde. Dem hielt wiederum die Regierung entgegen, dass der Mufti Recht spreche und die Richter nicht vom Volk gewählt würden. Außerdem sei sie gezwungen gewesen, den zweiten Mufti abzusetzen, um Unruhen unter den Muslimen, zwischen Muslimen und Christen und zwischen Griechenland und der Türkei abzuwehren. Der Gerichtshof musste also prüfen, ob zum einen ein Verstoß Griechenlands gegen Artikel 9 Absatz 1 der EMRK vorliege, wonach jede Person das Recht hat, ihre Religion „einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat“ zu bekennen. Zum anderen ob ein Verstoß gegen Artikel 9 Absatz 2 vorliege, wonach diese Freiheit „nur Einschränkungen unterworfen werden“ dürfe, „die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.“

Konvention als Magna Charta des türkischen Nationalismus

Der Gerichtshof kam zum Schluss, dass die Verurteilung Aggas wegen Veröffentlichung von Botschaften religiösen Inhalts in der Eigenschaft als Mufti eine Verletzung des Rechts auf Bekenntnis der Religion darstelle. Was die Gesetzmäßigkeit des Verbots betraf, enthielt sich der Gerichtshof eines Urteils. Stattdessen stellte er die Zweckmäßigkeit des Verbots in Frage, besonders dessen Notwendigkeit für eine demokratische Ordnung. Eine Person zu bestrafen, nur weil sie als religiöser Führer einer Gruppe auftrete, könne schwerlich mit dem Gebot religiösen Pluralismus in einer demokratischen Gesellschaft in Einklang gebracht werden!      
Die Europäische Menschenrechtskonvention will die Grundlage von Gerechtigkeit und Frieden in Europa sein. In Westthrakien ist sie die Magna Charta des türkischen Nationalismus. Der Völkerbund und die Vereinten Nationen hatten auf die Grundordnung Westthrakiens nur begrenzt Einfluss, der Europarat stellt sie vor eine große Belastungsprobe. In seiner Menschenrechtskonvention ignoriert er die faktisch bestehende Minderheit und löst sie in ihre Individuen auf. Das Individuum macht von seinem Beschwerderecht Gebrauch und verficht nationale Großmachtfantasien, als handle es sich um Freiheitsforderungen eines Staatsbürgers. Der Gerichtshof sitzt diesem Trick auf und sanktioniert im Namen der Menschheit die Politik des radikalen Nationalismus.

Fundamente der alten imperialen Ordnung in Westthrakien

EM-Autor Dimitrios Kisoudis  
EM-Autor Dimitrios Kisoudis  

Im Gegensatz zur laizistischen und nationalistischen Ordnung, die sich nach dem griechisch-türkischen Krieg auch in Ostthrakien durchsetzte, sind auf dem Boden Westthrakiens Fundamente der alten imperialen Ordnungen erhalten geblieben. Zum einen galt für die griechische Mehrheit eine Verfassung, in der das kanonische Recht verankert war, ähnlich wie in den Nomokanones des byzantinischen Reiches - eine Verfassung, die bis heute von der vorherrschenden Religion der östlichen Orthodoxie zehrt.

Zum anderen galt im Privatleben der muslimischen Minderheit das heilige Gesetz des Islams. Das Zusammenleben von Mehrheit und Minderheit wurde in Anwendung und Umkehrung des Millet-Prinzips geregelt, an allen völkerrechtlichen Großentwürfen vorbei bis ins 21. Jahrhundert.

Gut erhaltenen Ruine zweier eurasischer Reiche

Während sich der östliche Teil Thrakiens verwestlichte, hat Westthrakien seine Eigenschaft als ein Land auf der Schwelle zwischen Europa und Asien gewahrt. Es bietet den Anblick einer gut erhaltenen Ruine zweier eurasischer Reiche, des byzantinischen und des osmanischen: Zwischen Ortung und Ordnung besteht bis heute eine Einheit, die im Verbund von individualistischem Völkerrecht und nationalistischer Agitation zu zersprengen droht.

Diese Gefahr ist umso größer, als nach dem Kalten Krieg eine neue globale Ordnung nicht in Sicht ist. Verlaufen die Linien zwischen Freund und Feind in Zukunft nur noch im Innern? Oder werden neu gezogene Linien die Welt wieder in Westen und Osten teilen? Sollte sich eine Ordnung durchsetzen, deren Umrisse allmählich sichtbar werden und der Verlegung von Rohrleitungen zum Transport von Energieträgern folgen, könnten sich Griechenland und die Türkei bald auf einer Seite des Globus wiederfinden.

Die neue Rolle der Pipelines

Die Türkei fühlt sich von der Europäischen Union hängengelassen und verbessert die Beziehungen zu Russland. Russland bindet die Türkei in sein South-Stream-Gasprojekt ein und beteiligt sich am Bau der Ölpipeline von Samsun am Schwarzen Meer nach Ceyhan am Mittelmeer. Dennoch will Russland auch am Bau der Ölleitung vom Schwarzmeerhafen Burgas nach Alexandroupolis festhalten. Diese Trans-Balkan-Pipeline soll jährlich bis zu 50 Millionen Tonnen Rohöl am Bosporus vorbei nach Westthrakien transportieren. In einem halben Jahr werden die Bauarbeiten beginnen. Die russische Gesellschaft Transneft hat sogar ins Gespräch gebracht, Burgas-Alexandroupolis und Samsun-Ceyhan zu einem Konsortium zusammenzulegen. Sollten Griechenland und die Türkei nach Osten hin enger zusammenrücken, wird die Aussicht am Evros in doppelte Richtung reichen: nach Europa und nach Asien. 

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