„Siegerjustiz“ gegen „Mister No“?SERBIEN

„Siegerjustiz“ gegen „Mister No“?

„Siegerjustiz“ gegen „Mister No“?

Wie der serbische Kriegsverbrecher Momcilo Krajisnik vor dem Haager Tribunal beurteilt wurde und für welche Taten er zu büßen hat. Porträt eines Mannes, der sich wie alle Schurken unschuldig gab.

Von Wolf Oschlies

Momcilo Krajisnik  
Momcilo Krajisnik  

Siegerjustiz“ – ein böses, ein verleumderisches Wort, das gefangenen und vor Gericht gestellten Verbrechern sehr leicht von der Zunge geht, so geschehen im Oktober beim Prozess gegen den Serben Momcilo Krajisnik vor dem Haager Tribunal. Würde man ihm und ähnlichen Exemplaren glauben, dann wären alle Prozesse gegen sie die juristische Bemäntelung von Willkür, die in der Antike ganz direkt nach der Regel „Vae victis“ (Wehe den Besiegten) exekutiert worden war.

Vor 60 Jahren, am 1. Oktober 1946, endete in Nürnberg der Prozess gegen 24 Hauptakteure des NS-Regimes – Göring, Hess, Ribbentrop, Kaltenbrunner, Streicher, v. Schirach etc. – mit 12 Todesurteilen, sieben Haftstrafen und drei Freisprüchen. 1946 bis 1948 folgten die in Anklage und Urteilen ähnlichen Tokioter Prozesse, und Nürnberg wie Tokio stehen für unendlich viele Menschen und Politiker bis heute für eine verdammenswerte „Siegerjustiz“.

Im Grunde ist ja (fast) jede Justiz eine „Siegerjustiz“, nämlich der Triumph des für alle gleichen Rechts über willkürliche Rechtsbrecher. Nürnberg und Tokio aber setzten darüber hinaus noch Meilensteine für Politik, Völkerrecht und Strafjustiz für alle Zukunft. Allein dass Hauptverantwortliche für soeben überstandene Diktaturen und Kriege nicht kurzerhand aufgeknüpft, sondern vor ein ordentliches Gericht gestellt und mit allen Verteidigungsmöglichkeiten einer fairen Prozessführung ausgestattet wurden, war eine unerwartete, unverdiente Konzession.

Mitgegangen - mitgehangen

Zudem wurden in diesen Prozessen zwei Rechtsgrundsätze eingeführt, die im Grunde so alt waren, dass sie bereits in deutschen Sprichwörtern verewigt sind. Nicht von ungefähr sagt der Volksmund ja „mitgegangen – mitgehangen“, was die Richter vor 60 Jahren als „commands responsibility“ proklamierten: Im Maße der aufsteigenden politischen Position steigt auch die (strafrechtliche) Verantwortung für alle Untaten aller Untergebenen. Und weiter, jetzt in der Umkehrung des Volksmunds: „Wie’s Gescherr, so der Herr“. Oder in der Sprache der Richter vor 60 Jahren „joint criminal enterprise“ – ein gemeinsames verbrecherisches Unternehmen.

Noch jeder Aggressor, Kriegsverbrecher und Völkermörder der ganzen Menschheitsgeschichte hat sich „Verteidiger“ proklamiert und wohl auch so verstanden, weil er sich sicher sein konnte, dass ihm ohnehin nichts passieren würde. Das war mit Nürnberg und Tokio zu Ende: Wer als Politiker ein potentiell gefährliches Unternehmen startet, sollte von Anfang an die möglichen (strafrechtlichen) Folgen seiner Pläne bedenken, da er gegebenenfalls gerade für diese vor Gericht geradezustehen habe! „Ein Fisch wird vom Kopf her geputzt“, sagt ein balkanisches Sprichwort.

Viel bewirkt haben die Prozesse von Tokio und Nürnberg nicht

Viel bewirkt haben Nürnberg und Toki natürlich nicht – in allen Ecken der Welt geschehen tagtäglich Verbrechen kriegerischer Art. Aber das Versprechen der Prozesse nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, allen Politikern einklagbare Konsequenzen ihres Treibens anzudrohen, bleibt davon unberührt. Dafür steht in nahezu lehrbuchhafter Deutlichkeit ein Prozess aus unseren Tagen.   

Am 27. September verurteilte das Haager Tribunal (ICTY) Momcilo Krajisnik, nach Milosevics Tod „ranghöchster“ unter knapp 30 serbischen Angeklagten, zu 27 Jahren Haft. Das Ex-Mitglied des bosnischen Staatspräsidiums nahm das Urteil unbewegt hin - alt geworden, geradezu zerknittert, selbst die einst mephistophelisch schwarzen Augenbrauen ergraut. War er wirklich „eine der übelsten Typen der Region, ein Rassist, Separatist und Kriegsverbrecher“?

So hatte ihn Richard Holbrooke, Präsident Clintons Friedensstifter in Bosnien, 1995 charakterisiert. Drei Jahre später veröffentliche Holbrooke seine Erinnerungen „To end a war“, auf deren 600 Seiten Krajisnik nur viermal erwähnt ist – ganz nebenher, da im wörtlichen wie übertragenen Sinne ein nichtssagender Beisitzer. Ein knappes Jahrzehnt später hatte sich diese „graue Maus“ für „Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schwere Verstöße gegen die Genfer Konvention, Mord, Vernichtung, Deportation, unmenschliches Handeln“ und noch einige Vergehen mehr zu verantworten. Natürlich war jedem klar, dass der blasse Krajisnik niemals eigenhändig gemordet, vertrieben oder was auch immer hatte, wie aber auch aller Welt ganz natürlich erschien, dass dieser Serbe in den Niederlanden vor einem Gericht stand, das ohne die Prozesse von Nürnberg und Tokio nicht bestehen würde, und dass er nach Rechtsgrundsätzen verhört und verurteilt werden würde, die vor sechs Jahrzehnten artikuliert wurden.

Der Anklagepunkt „Völkermord“ wurde fallen gelassen

Holbrooks divergierende Wahrnehmung Krajisniks ist signifikant für diesen Mann, dem offenkundig nicht einmal das ICTY selber die Verbrechen zutraute, die es in der Anklage so akribisch aufgelistet und in einem langen Prozess zu beweisen suchte. Den schwersten Anklagepunkt, „Beteiligung am Völkermord an Muslimen und Kroaten“, hatte das Gericht überraschend fallen gelassen,„wegen Mangels an Beweisen“, womit die ansonsten unumgängliche lebenslange Haftstrafe vermieden wurde. Es blieben „Mord, Vertreibung, Vernichtung, Deportation und gewaltsame Aussiedlung“, begangen in Bosnien zwischen dem 1. Juli 1991 und dem 30. Dezember 1992.

Krajisnik hat persönlich kein Verbrechen begangen, aber eine „Schlüsselrolle“ bei den Ereignissen gespielt. Dafür hat das Gericht ihn verurteilt, vollauf im Geiste der Prinzipien von Nürnberg. Die jetzige Strafe für Krajisnik war wohl eher Karadzic und Mladic zugedacht, die schon so lange gesucht werden, dass es längst lächerlich wirkt. Buchstäblich alles ist von beiden bekannt - ihre bosnischen Aufenthaltsorte, ihr Umfeld (mit eigenen web sites), ihre Kontonummern (wegen der Honorare für Publikationen und Interviews), ihre hochrangigen Beschützer in Banja Luka und Belgrad, - aber gefangen werden sie nicht, weil man sie offenkundig nicht fangen will. Karadzic war eingangs der 1990-er Jahre der gesuchte und polyglotte Partner damaliger weltpolitischer Größen, Mladic war militärische Kumpane niederländischer Blauhelme, als er das Massaker von Srebrenica startete. Was beide wohl aus dem Nähkästchen plaudern könnten! Besser, man lässt sie in Ruhe und tut so, als täte man etwas gegen sei. Und hält sich an drittrangige Figuren wie Momcilo Krajisnik, die immerhin den „Vorteil“ aufweisen, zeitlebens Befehlshaber mit kriminellen Neigungen gewesen zu sein.

Das  schuldbeladene Leben des Momcilo Krajisnik

Am 20. Januar 1945 wurde Krajisnik in dem Dorf Zabrdje geboren, früher ein Vorort Sarajevos, später dessen Stadtteil „Railovac“, wo die Bundeswehr seit Jahren ihr zentrales „Feldlager“ (Bild) unterhält. In Sarajevo studierte er Ökonomie und promovierte in diesem Fach. 1968 kam er in die Finanzabteilung des Konzern „Energoinvest“, wechselte aber 1975 zu dem Werk „Termo-Apparate“ (TAT) über. Er wurde Vizechef der Wirtschaftsabteilung, was einer Lizenz zum Gelddrucken gleichkam. Die TAT arbeitete höchst ertragreich mit sowjetischen Kernkraftwerken zusammen, was sie zu einer der reichsten Firmen Jugoslawiens machte. Dabei flossen auch illegale Gelder, zumeist in Krajisniks Taschen, der davon zwei Häuser baute – für sich und seinen Freund Radovan Karadzic, mittlerweile der meistgesuchte Kriegsverbrecher Bosniens. Ende 1984 flog die Sache auf, Krajisnik und Karadzic wanderten für neun Monate ins Gefängnis.

Krajisnik war niemals Mitglied in Titos „Bund der Kommunisten“ (SKJ); daran hinderte ihn seine Anhänglichkeit an die Serbische Orthodoxe Kirche, deren geschichtsnotorischen Nationalismus er schon früh verinnerlicht hatte. „Wie schön ein komplett serbisches Bosnien wäre“, hatte er schon als junger Mann geträumt und 1990 gehörte er zu den Gründungsvätern von Karadzics „Serbischer Demokratischer Partei“ (SDS), in deren Auftrag er nach den ersten Mehrparteien-Wahlen 1990 Parlamentspräsident Bosniens wurde. Aus Protest gegen das bosnische Unabhängigkeitsreferendum trat er kurz darauf zurück, alle serbischen Abgeordneten folgten ihm. In dem 1991 ausbrechenden Krieg bemühte sich das Mörder-Trio Karadzic-Mladic-Krajisnik, alle die nord- und ostbosnischen Regionen ethnisch zu säubern, die sie für ihre „Republika Srpska“ (RS) beanspruchten. Dabei kam es zu den zahllosen Verbrechen, für die Krajisnik jetzt verurteilt wurde, da er als Präsident des Parlaments der RS und Mitglied ihres Obersten Verteidigungsrats (VSO) größte Machtfülle besaß.
Der bosnische Krieg endete im August 1995 mit US-Bombardements auf serbische Stellungen. Zu den ersten Opfern gehörte Krajisniks Ehefrau Milanka, die auf dem Weg ins Krankenhaus verblutete. Im November 1995 trafen sich die Kriegsparteien in Dayton (Ohio), wo Milosevic für alle Serben, auch die aus Bosnien, sprach, aber Krajisnik zu seiner Delegation gehörte. Dessen sture Ablehnung aller Vorschläge trug ihm den Spitznamen „Mister No“ ein, doch Krajisnik wurde auch zum Ja-Sager, wenn Geld und Macht winkten: Bereits 1996 war, der Dayton-Bosnien nie anerkannte, neben dem Muslim Alija Izetbegovic und dem Kroaten Kresimir Zubak drittes Mitglied des Staatspräsidiums Bosnien-Hercegovina.

Im Morgengrauen des 3. April war es so weit: SFOR-Soldaten verhafteten Krajisnik

Gleichzeitig unterhielt er profitable Kontakte zum Serbien des Slobodan Milosevic. Mit dessen Vertrauten Nikola Sajnovic handelte er 1996 einen Geheimvertrag über 106 Millionen D-Mark aus. Mit diesem Geld sollten 29 serbische Firmen aus kroatisch-muslimischen Föderation, der zweiten Entität von Dayton-Bosnien, in die RS geholt und in der neuen Stadt „Serbisch-Sarajevo“ angesiedelt werden. Daraus wurde nichts, auch von dem versprochenen Geld tauchten nur 57,5 Millionen auf – der Rest landete bei Krajisnik und seinen Genossen. Politisch war er abgemeldet: Sein einstiger Mentor Karadzic war auf der Flucht, seine einstige Kameradin Biljana Plavsic war als neue RS-Premierministerin zu seiner erbitterten Gegnerin geworden, seinen Präsidiumsposten verlor er 1998 an den gemäßigten Zivko Radicic, nur zu Milosevic hatte er als Chef der „Gemischten Kommission für Sonderbeziehungen zu Serbien“ einen guten Draht.

Im Morgengrauen des 3. April 2000 verhafteten französische SFOR-Soldaten Krajisnik in seinem Elternhaus in Pale, zwölf Kilometer östlich von Sarajevo, und führten ihn in Handschellen und Pyjama ab. Vier Tage später stand er vor dem ICTY, verwarf alle Anklagepunkte und beteuerte seine Unschuld. Er wisse von „keinem Verbrechen“, sei über nichts informiert worden, nur einmal habe er die serbischen Lager Omarska und Keraterm besucht und sei „schockiert“ gewesen. Als Verteidiger wählte er Dejan Brasic, einen Serben aus den USA, dem aber wegen Mandantenbetrugs die Approbation entzogen wurde. Als 2002 Krajisniks 84-jähriger Vater Sretko starb, gewährte ihm das ICTY keinen Hafturlaub, um am Begräbnis teilzunehmen.

Noch Anfang September gab sich Krajisnik in seinem Schlusswort vor dem Tribunal uneinsichtig: „Sie haben genügend Beweise gehört und gesehen, die alle Anklagepunkte gegen mich widerlegen. Ich erwarte einen Freispruch, denn alles andere wäre ein Fehlurteil“. Das Gericht sah es anders – zur Erleichterung Belgrads ohne den Anklagepunkt Völkermord, der das ohnehin angespannte Verhältnis Serbiens zum ICTY weiter belastet hätte. Jetzt können die im Frühjahr unterbrochenen EU-Beitrittsverhandlungen wieder aufgenommen werden. Für Krajisnik bleibt nur ein Trost: Die Untersuchungshaft und Prozessdauer von zusammen 2.369 Tagen werden auf die 27 Jahre Haftstrafe „angerechnet“. Das macht immerhin sieben Jahre weniger aus.

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