Stabilitätspakt fur den Kaukasus

Stabilitätspakt fur den Kaukasus

Stabilitätspakt fur den Kaukasus

Weder der OSZE noch einzelnen Staaten ist es bislang gelungen, den Berg-Karabach-Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan beizulegen. Seit funfzehn Jahren harrt die Auseinandersetzung nun einer Lösung. Der Verfasser, Politologe und selbst Aserbaidschaner befurchtet, daß der Konflikt im Laufe dieses Jahrzehnts wieder neu entflammen könnte. Er fordert daher einen Stabilitätspakt fur den Kaukasus.

Von Rizvan Nabiev

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Die Krisenregion 

EM – Die ungeregelten Konflikte im Südkaukasus bieten den Hauptakteuren der internationalen Politik große Möglichkeiten, sich in die Entwicklung der Region einzumischen. Sie können den Kaukasus-Staaten den militärischen Schutz und die politische Unterstützung geben, den diese unbedingt brauchen. Pro- und antirussische, pro- und antiamerikanische, pro- und antiiranische und pro- und antitürkische außenpolitische Orientierungen überkreuzen sich hier und führten zur Bildung zweier widerstreitender Achsen: Rußland-Iran-Armenien versus USA-Türkei-Georgien-Aserbaidschan. Die Konstellation der Achsen ist „teilweise historisch, teilweise pragmatisch, vor allem jedoch machtpolitisch bedingt“ (Volker Rühe, in: Frankfurter Rundschau 07.03.2001). Im Berg-Karabach-Konflikt handelt es sich nicht um einen Zusammenstoß von Kulturen oder Religionen. Vielmehr ist er eine Folge des Ringens von Groß- und Regionalmächten um Einflußsphären und stellt einen ethno-territorialen Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan dar.

Die beiden Konfliktparteien und ihre Ziele

Der 1988 erneut ausgebrochene Berg-Karabach-Konflikt ist der älteste Krisenherd im postsowjetischen Raum. Zu ersten blutigen Auseinandersetzungen kam es in den Jahren 1918 bis 1920. Konfliktparteien sind neben Aserbaidschan und Armenien auch die aserbaidschanischen und armenischen Gemeinden in Berg-Karabach. Die armenische Seite fordert entweder die Vereinigung Berg-Karabachs mit Armenien oder die staatliche Unabhängigkeit der Region. Minimalziel der Armenier ist der Aufbau neuer Beziehungen zwischen Baku und Chankendi, der heimlichen Hauptstadt Berg-Karabachs. Faktisch streben sie einen losen Staatenbund an mit den beiden Gliedstaaten Aserbaidschan und Berg-Karabach. Etwa nach dem Vorbild von Serbien und Montenegro.

Die Regierung in Baku und auch die aserbaidschanischen Gemeinden Berg-Karabachs lehnen alle drei Forderungen der Armenier kategorisch ab. Berg-Karabach ist untrennbarer Bestandteil der Republik Aserbaidschan, lautet ihr Standpunkt. Die Regierung Aserbaidschans ist lediglich bereit, der Region Berg-Karabach ein hohes Maß an Autonomie innerhalb des aserbaidschanischen Staates zu gewähren.

Einige Eckdaten zum Konfliktverlauf

Am 20. Februar 1988 reichte der Gebietssowjet (das lokale Parlament) des Autonomen Gebiets Berg-Karabach einen Antrag bei den Parlamenten Aserbaidschans, Armeniens und der UdSSR ein. Ziel war es, Berg-Karabach aus der Aserbaidschanischen SSR herauszulösen und der Armenischen SSR anzugliedern. Erwartungsgemäß stimmten die armenischen Abgeordneten zu, die Parlamente in Baku und Moskau lehnten im Juni und Juli 1988 ab. Der Oberste Sowjet der UdSSR begründete seine Entscheidung mit Artikel 78 der damaligen sowjetischen Verfassung, in dem es heißt: „Die administrativen Grenzen einer Unionsrepublik dürfen ohne ihre Zustimmung nicht geändert werden“. Am 1. Dezember 1989 verabschiedete das armenische Parlament in Jerewan ein Gesetz über den Anschluß Berg-Karabachs an Armenien. Es hat Geltung bis heute. Durch das Urteil eines Gerichtes in Jerewan von Anfang 2003, welches Robert Kotscharian als Kandidaten für die Präsidentenwahlen zuließ, wurde es sogar indirekt bestätigt. Nach gültigem Recht muß, wer armenischer Präsident werden will, die armenische Staatsbürgerschaft besitzen. Kotscharian stammt aus dem mehrheitlich von Aserbaidschanern bewohnten Teil Berg-Karabachs und erfüllt diese Voraussetzung folglich nicht. Daß er dennoch zum armenischen Staatsoberhaupt gewählt werden konnte, ist als deutliches politisches Zeichen in Richtung einer Vereinigung Berg-Karabachs mit Armenien einzustufen.

Aserbaidschan wertete die Versuche Armeniens zur Angliederung Berg-Karabachs als Anschlag auf seine territoriale Integrität und Souveränität, als Verletzung sowjetischer Gesetze und völkerrechtlicher Prinzipien. Nach dem August-Putsch von 1991 in Moskau erklärten die Karabach-Armenier am 2. September 1991 das Gebiet Berg-Karabachs zu einer unabhängigen Republik. Ihre Unabhängigkeit ist allerdings bis heute von keinem Staat anerkannt worden. Auch nicht von Armenien. Nach dem Zerfall der Sowjetunion eskalierten die bereits 1988/89 begonnenen militärischen Auseinandersetzungen zwischen Armenien und Aserbaidschan zu einem Krieg. Zu Beginn der Kampfhandlungen setzte sich die Bevöllkerung in der umstrittenen Region aus drei Viertel Armenier und einem Viertel Aserbaidschaner zusammen. Armenien okkupierte außer dem Territorium Berg-Karabachs weitere sechs Städte Aserbaidschans und hält seitdem etwa 20 Prozent des aserbaidschanischen Staatsterritoriums unter seiner Gewalt. Die militärischen Auseinandersetzungen endeten Mitte 1994 mit einem Waffenstillstand. Rund eine Million Aserbaidschaner und 400.000 Armenier waren seit Kriegsbeginn aus ihren Wohnorten vertrieben worden. Etwa 30.000 Menschen kamen während des Krieges ums Leben. Die Kampfhandlungen verliefen ausschließlich auf aserbaidschanischem Territorium. Der materielle Schaden beträgt etwa 22 Milliarden US-Dollar.

Die Vermittlung der OSZE

Im März 1992 wurde eine Gruppe der KSZE (Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, seit 1994 OSZE) mit der Vermittlungsmission im Berg-Karabach-Konflikt beauftragt. Unter den elf Teilnehmerstaaten waren neben Aserbaidschan und Armenien auch Rußland, die USA, Deutschland und Frankreich. Seit elf Jahren sucht die sogenannte Minsker Gruppe der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) nach einer Lösung des Konflikts. Die Vermittlungsgruppe trägt den Namen der weißrussischen Hauptstadt, da hier einst die abschließende Friedenskonferenz stattfinden soll. Vom März 1992 bis Mai 1994 versuchte sie unter italienischem und schwedischem Vorsitz ein Waffenstillstandsabkommen zwischen den Konfliktparteien zu erwirken. Für ihren mangelnden Erfolg ist in besonderem Masse die Rivalität zwischen der Friedensmission der OSZE und derjenigen Rußlands verantwortlich. Denn Moskau suchte auch auf unilateralem Weg den Konflikt zu beenden, was im Mai 1994 schließlich auch gelang. Aber auch der Druck seitens der USA und einiger europäischer Staaten spielte eine ausschlaggebende Rolle bei der Herbeiführung des Waffenstillstandes.

Im Kern geht es in den Verhandlungen der Minsker OSZE-Gruppe um folgende Punkte:

Vier Ursachen für die schleppende Konfliktregelung

Geschichte als Mittel der Politik: Der Berg-Karabach-Konflikt prägt zwei sehr unterschiedliche Geschichtsbilder. Armenien und Aserbaidschan vertreten den Standpunkt, die „historische Gerechtigkeit“ auf ihrer Seite zu haben. Die Geschichtsschreibung verließ in beiden Ländern längst die wissenschaftliche Ebene. In den zähen Verhandlungen wird sie zur Rechtfertigumg der eigenen und zur Delegitimerung der gegnerischen Forderungen eingesetzt.

Instrumentalisierung sozioökonomischer Probleme: Insbesondere die armenische Regierung instrumentalisiert die sozialen und wirtschaftliche Probleme in Berg-Karabach, um die Abspaltung der Region von Aserbaidschan durchzusetzen. Daß es um die wirtschaftliche Entwicklung im Rest Aserbaidschan keinesfalls besser bestellt ist, wird genauso ignoriert wie die Tatsache, daß hierfür in erster Linie die über Jahrzehnte verfehlte Politik der Zentralregierung in Moskau verantwortlich ist.

Der Konflikt als nationale Frage: Armenier und Aserbaidschaner messen der Auseinandersetzung geradezu existenzielle Bedeutung bei. Sein oder nicht sein, lautet die Haltung beider Seiten. Auf beiden Seiten resultiert hieraus ein kompromißloses Festhalten an der eigenen Position.

Die Kollision dreier völkerrechtlicher Prinzipien: Die Karabach-Armenier berufen sich auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Während die aserbaidschanische Seite die territoriale Integrität des Staates und die Unverletzlichkeit der internationalen Grenzen als Argumente ins Feld führen. Alle drei Prinzipien sind elementare Bestandteile es Völkerrechts. Juristisch gibt es keine Hierarchie zwischen ihnen. In der Praxis jedoch wurde das Prinzip der territorialen Integrität des Staates meist höher bewertet. So wurde in bisher allen offiziellen Dokumenten der Vereinten Nationen zum Karabach-Konflikt die Unverletzbarkeit der aserbaidschanischen Staatsgrenzen Aserbaidschans bestätigt (Siehe die Resolutionen 822, 853, 874 und 884, oder auch den Anhang zum Schlußdokument des OSZE-Lissaboner Gipfeltreffens von 1996). Selbstbestimmung wird in diesem Fall demnach folgendermaßen ausgelegt: Die Berg-Karbach-Armenier haben zwar das Recht, über die politische Organisation innerhalb des aserbaidschanischen Staates mitzubestimmen, sind aber nicht befugt, sich ihren Staat frei auszusuchen.

Interne Schwäche der Konfliktparteien und die Einmischung von Drittstaaten

Der Konfliktforscher William Zartman hält die interne Machtbasis einer politischen Führung für den erfolgreichen Abschluß von Friedensverhandlungen für außerordentlich wichtig. Er schlägt daher vor, auswärtige Staatsregierungen sollten, anstatt auf militärische Interventionen zu bauen, gezielt ökonomische und politische Anreize für eine dauerhafte Beilegung von Krisen zu setzen. Dies stärke den Rückhalt der nationalen Regierungen und erhöhe die Wahrscheinlichkeit, daß sich diese für die Beendigung der bewaffneten Auseinandersetzungen einsetzten, in die ihr Land verwickelt ist. Ein solche Strategie könnte auch im Berg-Karabach-Konflikt die richtige sein, wenn es gelänge, Einmischungen von Drittstaaten zu unterbinden. Denn allzu oft führen diese zur innenpolitischen Destabilisierung der Konfliktparteien.

Die folgenden drei Beispiele verdeutlichen, wie das Eingreifen von Außen die Lösung des Konflikts immer wieder verhindert hat:

Fall eins: Im Jahr 1997 versuchten Vermittler, unter Führung der USA die Konfliktregelung durch ökonomische Anreize voranzutreiben. Es sollte eine sogenannte Friedenspipeline für den Export des aserbaidschanischen Erdöls von Baku über Armenien zu einem türkischen Mittelmeerhafen gebaut werden. Eine solche Erdölleitung hätte jedoch nicht nur den rivalisierenden Nachbarländern hohe finanzielle Gewinne eingebracht, sondern auch das Transportmonopol der Russischen Föderation aufgehoben. Den einstigen Sowjetrepubliken des Kaukasus und Zentralasiens wäre so ein alternativer Exportkorridor zum Weltmarkt eröffnet worden. Die Regierung des armenischen Präsidenten Ter-Petrosjan akzeptierte den Bau der Pipeline. Das Projekt scheitertete aber, weil die Oppositionparteien massive Unterstützung aus Moskau erfuhren. Sie beschuldigten die Regierung Ter-Petrosjan, die nationalen Interessen zu verraten und schafften es sogar im Februar 1998 den Präsidenten zum Rücktritt zu zwingen.

Fall zwei: Nachdem auf Initiative von US-Außenministerin Albright direkte Gespräche zwischen dem aserbaidschanischen Präsidenten Alijew und seinem armenischen Amtskollegen Kotscharjan zustandegekommen waren, erhielten beide Staaten auf dem OSZE-Gipfeltreffen im November 1999 in Istanbul die Chance, einen Friedensvertrag abzuschließen. Ein Terroranschlag im Gebäude des armenischen Parlaments im Oktober 1999 brachte die Verhandlungen indes zum Scheitern. Fünf Terroristen hatten damals während einer Plenumsdebatte den Ministerpräsidenten, den Parlamentsvorsitzenden, und fünf weitere hochrangige Abgeordnete und Regierungsmitglieder erschossen.

Fall drei: Der 1992 konzipierte und mehrfach modifizierte Plan „Goble-Plan“, benannt nach dem Beamten des US-Außenministeriums, Paul Goble, sah den Austausch von Territorien zwischen Aserbaidschan und Armenien vor. Ferner hätte Aserbaidschan de facto die Unabhängigkeit Berg-Karabachs anerkannt, die Verbindung zwischen Berg-Karabach und Armenien hätte ein sogenannter Latschin-Korridor über aserbaidschanisches Territorium gesichert. Im Gegenzug sollte Armenien den Rayon „Megri“ an der iranischen Grenze an Aserbaidschan abtreten. Aserbaidschan hätte durch dieses Tauschgeschäft zwar ebenfalls eine Landverbimdung zu seiner Exklave Nachitschewan erhalten, insgesamt jedoch eine Fläche von ca. 5000 Quadratkilometern seines Territoriums an Armenien verloren.

Der eigentliche Grund dafür, daß der Goble-Plan bislang nicht realisiert werden konnte liegt jedoch nicht in den widerstreitenden Interessen der beiden unmittelbar betroffenen Kaukasus-Länder. Vielmehr sind es die unterschiedlichen Präferenzen außenstehender Mächte, die eine Lösung des Konflikts nicht zulassen. Der Megri-Korridor würde der Türkei über das aserbaidschanische Nachitschewan eine Landverbindung zu den turksprachigen Republiken Zentralasiens schaffen. Dies entspräche auch den geopolitischen Interessen der USA. Armenien, Rußland und der Iran lehnen den Goble-Plan aber ab. Dennoch halten Vermittler ihn nach wie vor für einen gangbaren Lösungsansatz für den Berg-Karabach-Konflikt.

Politische Interessen Rußlands, der USA, des Irans und der Türkei

Seit dem Zerfall der Sowjetunion konkurrieren und kooperieren je nach Sachgebiet Rußland, die USA, der Iran und die Türkei um Einfluß im kaukasisch-zentralasiatischen Raum. Ihre außenpolitischen Aktivitäten wirken mal konsolidierend, mal destabilisierend auf die politischen Verhältnisse der Region.

Der Kaukasus und Zentralasien sind das traditionelle Aktionsfeld russischer Außenpolitik. Die eigene geographische Lage ermöglicht es der Russischen Föderation, die Transportrouten der Region zum Weltmarkt zu kontrollieren. Das macht Rußland zum wichtigsten Verhandlungspartner der Länder zwischen Kaukasus- und Altaj-Gebirge. Die postsowjetische Politik Moskaus gegenüber den Ländern des Südkaukasus ist jedoch häufig widersprüchlich. Uwe Halbach von der Stiftung Wissenschaft und Politik in Berlin bezeichnet Rußland zu Recht „als Partner und Widerpart“ Armeniens, Aserbaidschans und Georgiens. Die Strategen im Kreml versuchen Jerewan, Baku und Tiflis gegeneinander auszuspielen und sich gleichzeitig als Verbündeter aller zu profilieren. Ungefügige Staatschefs werden mit allen Mitteln bekämpft. Bei den gescheiterten Staatsstreichen in Aserbaidschan (1993, 1994) und dem mißlungenen Attentat auf den georgischen Präsidenten Schewardnadse (1995) spielte Moskau, so wird gemutmaßt, eine führende Rolle. In den Konfliktherden des Kaukasus tritt Rußland als „Kriegsnutzer, -manipulator und -mediator“ (Halbach) auf. Dessen ungeachtet will es seine Streitkräfte als Garant des Friedens und der Stabilität im GUS-Raum international anerkennen lassen. Bezeichnend ist der Ausspruch eines russischen GUS-Experten, wonach Armenien „unser Israel im Kaukasus“ sei.

Rußland verfügt über enorme Druckmittel gegenüber den jungen unabhängigen Kaukasus-Staaten, welche bisher fast ausschließlich zur Durchsetzung der eigenen Interessen genutzt wurden. Um die Konflikte in der Region beilegen zu können, ist eine Wende in der russischen Außenpolitik zwingend notwendig. Weder ohne Rußland, noch gegen Rußland kann es im Kaukasus Frieden geben.

Auch die USA schätzen die strategische Bedeutung, die der Kontrolle der Länder des Kaspischen Meeres zukommt, hoch ein. Einerseits weil die Anrainerstaaten künftig wichtige Energielieferanten werden könnten, andererseits wegen ihrer entscheidenden geographischen Lage als Kreuzungspunkt von Nord-Süd- und Ost-West-Handelskorridoren. Als Co-Vorsitzende der Minsker OSZE-Gruppe versuchen auch die USA, die Konfliktregelung im Sinne ihrer nationalen Interessen zu beeinflussen. Zum Beispiel hintertreibt Washington die Stationierung einer Friedenstruppe in Berg-Karabach, in der Rußland das größte Kontingent stellen würde.

In der iranischen Politik gegenüber den südkaukasischen und zentralasiatischen Staaten sind zwei Phasen zu unterscheiden. Bis Mitte der 1990er Jahre versuchte der Iran, die größtenteils muslimischen Länder der Region mit seinem stark islamisch geprägten außenpolitischen Programm an sich zu binden. Schon kurz nach dem Zerfall der Sowjetunion im Jahr 1991 unternahm die iranische Regierung eine aktive Vermittlungsmission zwischen Armenien und Aserbaidschan. Erfolg war ihr jedoch keiner beschieden, was insbesondere am Widerstand der USA und Rußlands lag. Dies dürfte auch der Grund für das plötzliche Scheitern des iranischen Lösungsversuchs des Konflikts gewesen sein. Jedenfalls wurde aus der anberaumten Unterzeichnung eines Abkommens über einen Waffenstillstand am 7. Mai 1992 nichts. Die Staatsoberhäupter Armeniens und Aserbaidschans waren gerade in Teheran angekommen, als armenische Freischärler die aserbaidschanische Stadt Schuscha und eine Woche später die Stadt Latschin okkupierten. An den OSZE-Missionen für Berg-Karabach konnte der Iran nicht teilnehmen, da er nicht Mitglied in dieser Organisation ist.
Ab Mitte der 1990er nahm der Iran Abstand von seiner islamisch-missionierenden Außenpolitik im postsowjetischen Raum und betreibt seither Realpolitik. Der „Gottesstaat“ will seine Position im kaukasisch-zentralasiatischen Raum stärken, indem er die Bedeutung des iranischen Territoriums als Transitkorridor für die Energiereserven der Kaspischen- und der Golfregion zu erhöhen sucht.

Die Türkei als OSZE-Mitglied wirkt an der Arbeit der Minsker-Gruppe mit. Sie ist einer der wenigen Staaten, der die Okkupation aserbaidschanischer Territorien durch Armenien verurteilte. Ankara unterstützt die Position Aserbaidschans, auch dessen Blockade-Politik gegenüber Armenien. Dennoch ist Ankara an einer Lösung des Konfliktes interessiert. Ziel der türkischen Regierung ist es, den bereits erwähnten Megri-Korridor zu schaffen und damit eine Verbindung zwischen der Türkei und den turksprachigen Republiken Zentralasiens herzustellen. Ankara versteht sich als ein wichtiges Bindeglied des Ost-West-Transportkorridors bzw. der sogenannten neuen Seidenstraße. Sie hat großes Interesse daran, daß die großen Energieressourcen im Kaukasus und Zentralasien künftig über ihr Territorium zum Weltmarkt transportiert werden.

Stabilitätspakt à la Balkan für den Kaukasus

Die Kollision geopolitischer Interessen von Drittstaaten erschwert die Beilegung des Berg-Karabach-Konflikts erheblich. Für wirtschaftlich und politisch schwache Länder wie Armenien und Aserbaidschan ist es schwer, außenpolitische Prioritäten zu setzen, ohne die Interessen mächtiger regionaler und überregionaler Staaten zu berücksichtigen. Seit 1994 ist im Berg-Karabach-Konflikt eine Situation entstanden, die am besten mit „kein Krieg, kein Frieden“ umschrieben wird. Eine Situation, die durchaus im Interesse einiger dort involvierten internationalen Akteure liegt. Die fortwährenden Konflikte im Kaukasus erleichtern es deutlich, die Politik in dieser Region entsprechend den eigenen nationalen Interessen zu beeinflussen.

Die Europäische Union mit all ihren Mitgliedstaaten ist gefordert, ihren Einfluß und ihre vielfältigen Möglichkeiten geltend zu machen, damit nach eineinhalb Jahrzehnten militärischer Auseinandersetzungen im Kaukasus wieder Frieden und Stabilität hergestellt werden können. Als die Balkan-Halbinsel drohte im Krieg zu versinken, sah man in Westeuropa die eigen Sicherheit gefährdet. Dieselbe Gefahr geht für den Osten Europas von einem instabilen, von Kriegen zerrütteten Kaukasus aus.

Der Verfasser ist der Ansicht, daß ein Stabilitätspakt für den Südkaukasus und damit die Schaffung eines Interessensausgleich zwischen den USA, Rußland, der Türkei, dem Iran und der EU zur Lösung des Berg-Karabach-Konflikts einen großen Beitrag leisten kann. Der Leitgedanke eines „Stabilitätspaktes für den Südkaukasus“ sollte sein, zur Entwicklung von Rechtsstaatlichkeit und einer demokratischen Gesellschaftsordnung einen Beitrag zu leisten. Der gleichnamige Pakt für den Balkanraum kann hier als Vorbild dienen.

Der Stabilitätspakt für den Südkaukasus sollte ferner darauf abzielen:

Wenn es zu keinem Stabilitätspakt kommen sollte…

Gelingt der geforderte Interessensausgleich nicht, könnten die Kaukasus-Staaten weiterhin Teil rivalisierender politischer Achsen bleiben und von mächtigen Drittstaaten gegeneinander ausgespielt werden. Als warnendes Beispiel ist hier die Region des Persischen Golfs zu nennen. Aufgrund mangelhafter Zusammenarbeit der Golfstaaten und heftiger Interessenkonflikte der Großmächte ist der Mittlere Osten in eine lange Folge von Kriegskonflikten verwickelt worden - zum alleinigen Nutzen multinationaler Öl- und Gas-Konzerne und weltweit agiernder Waffenproduzenten.

Für eine friedliche Regelung des Berg-Karabach-Konflikts drängt die Zeit. In der zweiten Hälfte des laufenden Jahrzehnts rechnet Aserbaidschan mit Erdöleinnahmen in Milliardenhöhe. Ab dem Jahr 2010 sollen es jährlich fünf Milliarden US-Dollar sein. Mit dem Geld kann Aserbaidschan seine militärische Schlagkraft erhöhen, was die Position des Landes in den Verhandlungen mit Armenien sicherlich weiter verhärten würde. Gleichzeitig könnte das Interesse an billigem Öl und an einem schnellen Rückfluß der Erdölgelder zurück in den eigenen Markt manche Staaten dazu ermuntern, umfangreiche Waffenexporte in den Südkaukasus zu tätigen. So könnte der Aufschwung der Öl- und Gasproduktion im kaspischen Raum die zahlreichen ungelösten Konflikte der Region wieder neu entfachen. Die Erfahrungen der Golfstaaten legen hierfür ein bitteres Zeugnis ab.

Kaukasus

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