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RUMÄNIEN-BULGARIEN
Von EM Redaktion
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EU-Kommissionspräsident Barroso weist Rumäniens Premier Ponta den Weg zur Rechtsstaatlichkeit. Foto: Credit@European Union, 2012 |
eim EU-Beitritt der beiden Länder Rumänien und Bulgarien am 1. Januar 2007 hatte deren Justizsystem noch nicht den rechtsstaatlichen Ansprüchen der EU genügt, und die Kommission bezweifelte, dass genug gegen organisierte Kriminalität und Korruption getan werde. Um die Mängel zu beseitigen, wurde ein „Kooperations- und Kontrollverfahren“ eingeführt. Obwohl Bukarest und Sofia in den vergangenen fünf Jahren Fortschritte gemacht haben, wird die Sonderbeobachtung fortgesetzt, bis die Kommission vollständig zufrieden ist, unterstrich Barroso bei der Präsentation des jüngsten Kontrollberichts.
„Die Ereignisse in Rumänien haben unser Vertrauen erschüttert“, sagte der Kommissionspräsident. „Parteipolitische Auseinandersetzungen können es nicht rechtfertigen, grundlegende demokratische Prinzipien außer Kraft zu setzen. Politiker dürfen nicht versuchen, Richter vor Entscheidungen einzuschüchtern oder sie anzugreifen, wenn sie unliebsame Entscheidungen treffen.“ Auch die Kompetenzen eines Verfassungsgerichts könnten nicht über Nacht geändert werden. In ihrem Bericht fordert die Kommission die Regierung in Bukarest unter anderem auf, Not- und Eilverordnungen außer Kraft zu setzen, die von der Mitte-Links-Koalition mit dem Ziel erlassen worden waren, den konservativen Staatspräsidenten Traian Basescu vorzeitig aus dem Amt zu vertreiben.
Mit einer weiteren Notverordnung wurde dem Verfassungsgericht das Recht entzogen, Entscheidungen des Parlaments auf deren Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Anfechten könnte diesen Beschluss nur der rumänische Ombudsmann. Den Posten besetzte der sozialistische Ministerpräsident Victor Ponta allerdings unlängst mit einem Vertrauten. Ponta hat Barroso inzwischen schriftlich zugesichert, sämtliche Forderungen zur Korrektur dieser Entscheidungen zu erfüllen.
„Rumänien ist einen Schritt vom Abgrund zurückgetreten, aber das ist noch nicht das Ende des Prozesses“, sagte Barroso dazu. Die Kommission werde – auch mit regelmäßigen Besuchen vor Ort – genau darauf achten, dass ihre Forderungen und Empfehlungen auch umgesetzt werden und bereits gegen Jahresende einen weiteren Bericht vorlegen.
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Korruption in der Europäischen Union Quelle: Europäische Kommission – Vertretung in Deutschland |
EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat bereits damit gedroht, das Kontrollverfahren könne noch „um mehrere Jahre“ verlängert werden. Zudem könnten die EU-Länder dem Land den Beitritt zum Schengenraum weiterhin verwehren. Rumänien ist zusammen mit Bulgarien bestrebt, in den Schengenraum aufgenommen zu werden. Dann dürften auch die Bürger dieser Länder frei und ohne Passkontrollen nach Deutschland und in die meisten anderen EU-Länder reisen. Obwohl die technischen Auflagen – etwa für die Sicherung der EUAußengrenzen – erfüllt sind, legten anfangs mehrere EU-Länder und zuletzt nur mehr die Niederlande aufgrund von Bedenken wegen der Korruptionsprobleme ihr Veto gegen eine Schengen- Aufnahme ein.
Bundesaußenminister Guido Westerwelle erklärte, er unterstütze das Vorgehen der Kommission mit Nachdruck. „Deutschland wünscht eine vollständige Integration Rumäniens in die Europäische Union. Der Schlüssel dafür liegt aber in Bukarest“, sagte Westerwelle. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte die Vorgänge in Rumänien deutlich kritisiert und deswegen auch den rumänischen Botschafter einbestellen lassen.
Die Kommission schreibt in ihrem Fortschrittsbericht, dass Rumänien in den vergangenen fünf Jahren durchaus für einen Rechtsrahmen gesorgt habe, der „im Wesentlichen“ EU-Ansprüchen genügt. Es sei etwa auch eine Nationale Antikorruptionsbehörde aufgebaut worden, die „eine überzeugende Erfolgsbilanz“ aufweise. Allerdings werde erst damit begonnen, die neuen Gesetze umzusetzen. Die Reformen seien noch nicht nachhaltig und unumkehrbar.
Bulgarien stand nicht wegen aktueller Ereignisse im Blickpunkt, erhielt aber eine ähnliche Bewertung. Die Kommission bescheinigte dem Land zwar Fortschritte, kam jedoch auch hier zu dem Schluss, die Reformen seien noch nicht ausreichend und von Dauer. Allerdings seien vor kurzem neue Vorschriften erlassen worden. Die Kommission will den bulgarischen Behörden nun Zeit geben, die neuen Gesetze anzuwenden. Die weitere Entwicklung soll daher erst Ende 2013 bewertet werden.
Im vergangenen Jahr hatte die EUKommission Ungarns Regierung gedrängt, Änderungen an der Verfassung und an mehreren Gesetzen, etwa zur Freiheit der Medien und zur Unabhängigkeit der Zentralbank, zu korrigieren, weil sie EU-Grundsätzen widersprachen. Unter anderem ging die Kommission mit Vertragsverletzungsverfahren gegen Budapest vor. Das Verfahren wegen der Unabhängigkeit der Zentralbank wurde jetzt eingestellt, nachdem das ungarische Parlament die verlangten Änderungen beschlossen hatte.
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Quelle: Europäische Kommission – Vertretung in Deutschland
© Europäische Union, 2012
http://ec.europa.eu/cvm/index_de.htm
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