09.08.2023 13:11:56
EUROPÄISCHE UNION
Von EM Redaktion
n den vergangenen Jahren habe die EU im Energiebereich primär Gesetze für den Binnenmarkt erlassen, sagte Energiekommissar Günther Oettinger. „Nun muss die EU die Errungenschaften ihres großen Energiebinnenmarktes über ihre Grenzen hinaus ausweiten, um die Sicherheit der Energieversorgung Europas zu gewährleisten und internationale Partnerschaften im Energiebereich zu fördern.“
Künftig möchte die EU-Kommission im Namen der Mitgliedstaaten auch Verträge schließen können. Zum Beispiel wenn es um den Bau besonders wichtiger Leitungen geht, die den Interessen aller EU-Staaten dienen, oder um wichtige Lieferverträge für Öl und Gas. „Wenn wir gemeinsam auftreten, haben wir ein ganz anderes Gewicht“, sagte Oettinger. Dann könne die andere Seite nicht mehr nach dem Prinzip „Teile und herrsche“ gegenüber der EU auftreten.
Ein erster Beispielfall soll die Aushandlung eines trilateralen Abkommens zwischen der Kommission, Aserbaidschan und Turkmenistan über den Bau einer Gaspipeline unter dem Kaspischen Meer hindurch werden. Diese wäre ein wichtiger Baustein, um Gaslieferungen aus dieser rohstoffreichen Region in die EU zu ermöglichen. Die Kommission bemüht sich um ein entsprechendes Verhandlungsmandat der Mitgliedstaaten. Oettinger sagte, bereits die jüngsten Verhandlungen mit Aserbaidschan hätten gezeigt, wie wichtig das einheitliche Auftreten sei. Aserbaidschan habe der EU als Ganze „und nur ihr – nicht einzelnen Mitgliedstaaten“ zugesagt, große Mengen Gas zu liefern.
Auch umfassende Partnerschaftsverträge mit wichtigen Lieferländern wie etwa Russland sollen im Namen der gesamten EU geschlossen werden. In solchen Abkommen solle es nicht nur um Energielieferungen gehen, sagte Oettinger, sondern auch um Regulierungsfragen oder die Zusammenarbeit in der Forschung und beim Klimaschutz. Besonders wichtig könnten Partnerschaftsabkommen mit Ländern wie Ägypten, Tunesien oder Libyen sein, „wo sich ein politischer Wandel vollzieht“, so der Kommissar.
Da die EU-Staaten derzeit 80 Prozent ihres Erdöls und über 60 Prozent des Erdgases von außerhalb der EU importieren, ist es klar, dass sie auch zahlreiche Verträge mit Lieferländern schließen, in denen das EU-Energierecht nicht gilt. Diese Verträge will die Kommission künftig besonders unter die Lupe nehmen und darauf achten, dass sie keine Klauseln enthalten, die den Interessen anderer Mitgliedstaaten schaden könnten oder EU-Recht widersprechen, etwa weil gewissen Unternehmen eine Vorzugsbehandlung eingeräumt wird oder der diskriminierungsfreie Zugang aller Interessierten zu Energieleitungen nicht gewährleistet wird.
Zusammen mit ihrer Strategie hat die Kommission deshalb einen Gesetzentwurf präsentiert, wonach die EU-Staaten ihre Energieverträge mit Drittstaaten der Kommission vorlegen und mit der Unterschrift unter neue Verträge so lange warten müssen, bis die Prüfung abgeschlossen ist. Auf diese Weise könne verhindert werden, dass später jahrelang prozessiert werde, sagte Oettinger. Insgesamt werden in der Kommissionsstrategie zur Energie-Außenpolitik 43 konkrete Aktionen vorgeschlagen. Neben den genannten gehören dazu etwa:
Aus: EU-Nachrichten Nr. 22-2011
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