Übergangsfristen sind keine FußfesselnEU-ERWEITERUNG

Übergangsfristen sind keine Fußfesseln

Deutschland und Osterreich wollen Einschränkungen der Arbeitnehmerfreizugigkeit. Doch die Fristen könnten sich als Schuß nach hinten erweisen

Von Wilhelm Johann Siemers

 
Von links: Herbert Brücker (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung), Michael Dauderstädt (Friedrich Ebert Stiftung), Petra Erler (Europäische Kommission) 

EM – Die Osterweiterung der Europäischen Union ist für Petra Erler aus dem Kabinett des EU-Kommissars Günter Verheugen schon bald Geschichte. Auf der Konferenz der Otto Brenner Stiftung mit dem Titel „Freizügigkeit in Europa – Chancen und Risiken der EU-Erweiterung“ am 22. und 23. Mai in Berlin freut sie sich über die bisher erfolgreich verlaufenden Referenden in den Beitrittsländern. „Europabegeisterte Menschen kommen zu uns“, meint die Frau aus Brüssel. Doch als reguläre Beschäftigte werden begeisterte Osteuropäer nicht so schnell in der alten EU auftauchen. Die Erlaubnis, überall zu arbeiten, wurde von Deutschland und Österreich mit Übergangsfristen von bis zu sieben Jahren hinausgezögert. Regionale und sektorale Arbeitsmärkte brauchen Schutz, so das Argument.

Der IG Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel sieht es ebenso: „Wir als IG Metall unterstützen die Regelung bei der Freizügigkeit von Arbeitskräften und Dienstleistungen ausdrücklich.“

Übergangsfristen haben keinen Einfluß auf Zuwanderung

Durch die Osterweiterung befürchtete man vor einigen Jahren eine auf Deutschland zukommende Migrationswelle. Für die Arbeitsmärkte bedeute dies ein Sinken der Löhne oder ein Anstieg der Arbeitslosigkeit. Außerdem wurde den Zuwanderern unterstellt, sie würden dann ungerechtfertigt Leistungen aus dem deutschen Sozialsystem in Anspruch nehmen.
Diesen Vorurteilen trat Herbert Brücker vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung entgegen. „Die Zuwanderung von Arbeitskräften aus den Beitrittsländern hat nur geringe bis neutrale Lohn- und Beschäftigungseffekte“. Der Forscher gibt also Entwarnung. Ohne die Übergangsregelungen würden bei positiven Schätzungen jährlich 220.000 Arbeitssuchende nach Deutschland kommen. Für das Gebiet der jetzigen EU wären das bis zum Jahr 2030 maximal 3,5 Millionen Menschen. Letztlich mache die Migration aus Mittelosteuropa lediglich zwölf Prozent der gesamten Zuwanderung aus. Die Übergangsfristen würden keine Änderung des Zuwanderungspotentials bewirken. Deshalb verzichten Großbritannien, Niederlande und Dänemark schon im nächsten Jahr darauf.

Die Einschränkung der Freizügigkeit der neuen EU-Bürger könnte sich als ein Schuß nach hinten erweisen. Denn die Übergangsregel gilt auch im umgekehrten Fall. Das heißt, deutsche Arbeitskräfte, die in Polen oder Tschechien arbeiten wollen, müssen damit rechnen, daß sie keine Arbeitsgenehmigung bekommen. Zudem dürften es gerade hochqualifizierte Arbeitssuchende sein, die in Deutschland Arbeit finden wollen, die in bestimmten Branchen und Wirtschaftszentren dringend benötigt werden. Auf ein Auffangen der demografischen Schrumpfung der Erwerbsbevölkerung ist hierzulande in keinem Fall zu hoffen. Die Gesellschaften Osteuropas altern ebenfalls.

Für Petra Erler von der Europäischen Kommission schien es klar, daß die Übergangsfristen keine Fußfesseln sind. „Der deutschen Regierung steht es frei, wie lange sie die Freizügigkeit einschränkt“, merkte sie an. Erfahrungen aus der Süderweiterung der EU mit Fristen von bis zu zehn Jahren zeigten eine geringe Wirkung. Nach dem Beitritt von Spanien und Portugal (1986) wurden die Regelungen schnell verkürzt.

Gewerkschaften in Ostmitteleuropa kämpfen um ihre Existenz

Den deutschen Gewerkschaften geht es um eine sozial gerechte und ökologisch nachhaltige Gestaltung der Osterweiterung. Sie gehen davon aus, daß es in einigen Regionen und Wirtschaftssparten zu sozialen Konflikten kommen könnte. Um einen Schutzraum für die Gestaltung Europas zu haben, fordern sie deshalb Einschränkungen der Freizügigkeit. Das Signal soll klar sein: „Ihr könnt euch auf die Gewerkschaften verlassen, wenn es um die Verbesserung Eurer Lebens- und Arbeitsbedingungen geht“, betonte Zwickel. So fordert er von den Beitrittsländern die vollständige Übernahme des EU-Gemeinschaftsrechts im Sozial- und Umweltbereich, sowie die Ausweitung des europäischen Sozialmodells. Einfach wird die Europäisierung der Gewerkschaftsbewegung und der Sozialstandards nicht, so Zwickel. In allen Beitrittsländern gäbe es nur rudimentäre industrielle Beziehungen. Gewerkschaften in Ostmitteleuropa befänden sich in der Situation einer Marginalisierung. Sie hätten einen schlechten Ruf und würden mit dem alten kommunistischen System in Verbindung gebracht. Die Folge sei ein starker Mitgliederschwund in den 90er Jahren. Der Organisationsgrad sei gering, der Deckungsgrad der Tarifverträge ebenfalls.

Schwere Zeiten für eine gewerkschaftliche Zusammenarbeit. „Doch mit dem Wiener Memorandum ist ein Anfang gemacht“, meint IG-Metall-Bezirksleiter in Bayern, Arthur Horwedel. Gewerkschaften aus Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Österreich und Deutschland verpflichteten sich darin zur Zusammenarbeit in der interregionalen Tarifpolitik.

Klaus Zwickel fordert für die Beitrittsländer: „Wir brauchen vor allem verhandlungsfähige Arbeitgeberverbände und durchsetzungsstarke Wirtschaftsvereinigungen.“ Das klingt paradox, aber erst durch einen starken Verhandlungspartner sind Kollektivverträge möglich. So sehen es die deutschen und westeuropäischen Gewerkschaften und so werben sie für die soziale und ökologische Gestaltung eines vereinten Europas. Es gehe nicht um Gleichmacherei, sondern um Chancengleichheit für alle Menschen in Europa, betonte der IG-Metall-Vorsitzende. Die Übergangsregeln zur Freizügigkeit seien nur eine Etappe auf diesem Weg.

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