Zehn Jahre Herrschaft Mohammed VI. – Reformkönig oder Verwalter des Status Quo?MAROKKO

Zehn Jahre Herrschaft Mohammed VI. – Reformkönig oder Verwalter des Status Quo?

Zehn Jahre Herrschaft Mohammed VI. – Reformkönig oder Verwalter des Status Quo?

Am 30. Juli feierte König Mohammed VI. von Marokko sein elfjähriges Thronjubiläum. Er hat im ersten Jahrzehnt seiner Herrschaft für Marokko entscheidende Weichenstellungen vorgenommen. Hier eine Bilanz dieser Veränderungen: Wie weit ist es dem Monarchen gelungen, die Versprechen, die er bei seiner Thronbesteigung 1999 abgegeben hatte, in die Realität umzusetzen?

Von Mohammed Khallouk

Eröffnungszeremonie einer Schule für hörgeschädigte Kinder in Quida mit dem marokkanischen Monarchen Mohammed VI.  
Eröffnungszeremonie einer  Schule für hörgeschädigte Kinder in Quida  mit dem marokkanischen Monarchen Mohammed VI.
(Foto: MAP – Linh)
 

M it der Inthronisierung König Mohammeds war 1999 kein gewöhnlicher Generationswechsel innerhalb der Staatsführung vollzogen worden. Der neue, damals gerade einmal 36-jährige Monarch hatte einen grundlegend anderen Erfahrungshorizont als sein verstorbener Vater Hassan II. Mohammed ging die vernachlässigte Aufgabe der Modernisierung von Staat und Gesellschaft deshalb energisch an.

Der junge König hatte die Protektoratszeit Marokkos nicht mehr erlebt, war bereits in einem rechtlich souveränen Staat aufgewachsen. Dieser hatte allerdings die Anforderungen der Moderne – wenn überhaupt – nur sehr unzureichend bewältigt. König Mohammeds Anliegen sollte demnach eine beschleunigte Fortführung der erst gegen Ende der Ära Hassan II. eingeleiteten politischen Reformen, ein Wandel zu mehr Demokratie und Pluralismus, die Herstellung von Gleichberechtigung der Geschlechter und Bevölkerungsschichten, sowie ein konstruktives Programm zur sozioökonomischen Entwicklung des Landes darstellen.

Ein grundsätzlich geändertes Rollenverständnis des Monarchen

Um sich von der autoritären Herrschaftsweise seines Vaters zu distanzieren, sowie die Bereitschaft zu einer Erneuerung des Landes erkennen zu lassen, erschien ein grundsätzlich geändertes Rollenverständnis vonnöten, das der Monarch als Moderator und Förderer kreativer Ideen aus der Zivilgesellschaft wahrnimmt.

Zu erörtern gilt es nun, in wie weit Mohammed VI. sich im ersten Jahrzehnt seiner Herrschaft nicht nur rhetorisch von seinem Vorgänger abzugrenzen vermochte, sondern sich auch als Initiator für gesellschaftspolitischen Wandel erwies. Erfuhr Marokko unter seiner Führung eine Entwicklung hin zu mehr Freiheit, Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit oder hat der junge König das politisch repressive und ökonomisch ineffektive Herrschaftssystem seines Vaters unter moderneren Vorzeichen weitgehend beibehalten?

Welche hohen Erwartungen in ihn gesetzt wurden, dessen war sich Mohammed VI. von Anfang an bewusst, als er seine drei wichtigsten Ziele mit „Armutsbekämpfung, Emanzipation der Frau, sowie Durchsetzung eines Rechtsstaats“ definierte. Interessant ist nun, welche konkreten Schritte er zur Erreichung jedes einzelnen Ziels bisher unternommen hat und ob er der Realisierung seiner Vorhaben erkennbar näher gekommen ist.

Vordringlich: die Beseitigung der Massenarmut

Da Hassan II. auf sozioökonomischem Gebiet so gut wie überhaupt keine durchgreifenden Reformen eingeleitet hatte, stellte die Beseitigung der Massenarmut für den jungen König die vorrangigste Herausforderung dar. Die Wirtschaftsordnung des Landes verlangte in einem demokratisch vorgegebenen Rahmen von Grund auf neu konzipiert zu werden. Die sozialen Probleme kristallisierten sich neben dem hohen Bevölkerungsanteil, der unterhalb der Armutsgrenze lebte, in der Massenarbeitslosigkeit, sowie in einem extrem niedrigen Bildungsniveau mit überdurchschnittlich hohen Analphabetenraten heraus. Hinzu kam anhaltendes Bevölkerungswachstum, verbunden mit einer Verjüngung des Durchschnittsalters, wodurch qualitativ vorhandene Ressourcenknappheit quantitativ verstärkt wurde und wird.

Die ersten Reformprojekte bezogen sich auf die öffentliche Infrastruktur. Elektrizität und Wasserversorgung wurden ausgebaut, so dass entlegene ländliche Regionen wie unterversorgte Viertel der Großstädte erstmals Zugang zum öffentlichen Grundversorgungsnetz erhielten. Gleichzeitig entstanden im Bausektor neue Arbeitsplätze. Im Bewusstsein der geographisch günstigen Lage, mit bedeutenden Häfen sowohl am Atlantik als auch am Mittelmeer, sowie der unmittelbaren Nachbarschaft Europas wurden Initiativen zur Belebung des Außenhandels ergriffen. Darin enthalten sind neben dem Abbau von Hemmnissen für ausländische Investitionen, Zollvergünstigungen, Steuererleichterungen, der Ausbau Tangers zum größten Containerumschlagplatz des Mittelmeerraums, sowie eine große Freihandelszone. Hiermit konnten ein reales Wirtschaftswachstum erreicht, sowie das strukturelle Haushaltsdefizit und die Inflation verringert werden.

Um die Hauptursache der Massenarmut zu beseitigen, verlangte es den kollektiven Zugang zu moderner Bildung zu eröffnen. Die noch zu Lebzeiten Hassans II. veröffentlichte „Charta für Bildung und Ausbildung“ erfuhr neuen Antrieb und nahm mit Beginn des neuen Jahrtausends ihre Arbeit auf. Eine Reform des Schulwesens wurde eingeleitet. Der sofort einsetzende, bedeutende Anstieg der Einschulungsrate kann als bemerkenswerter Erfolg gewertet werden. Wesentlich dazu beigetragen hat neben dem Ausbau des Schulversorgungsnetzes die Bekämpfung der Kinderarbeit, die mit der Ratifizierung der internationalen Konvention zum Arbeitsverbot für unter 15jährige 1999 eingeleitet wurde.

Mündige Bürgerinnen statt Objekte des Mannes

Die Gleichberechtigung der Frau verlangt die Beseitigung sowohl der rechtlichen als auch der sozioökonomischen Diskriminierung. Damit die staatlichen Reformprogramme sich auf den gesellschaftlichen Alltag auswirken, bedarf es einer Orientierung des Rollenverständnisses der Geschlechter an der Moderne.

In einem islamischen Land kommt dabei der zeitgemäßen Religionsauslegung entscheidende Bedeutung zu. Dem König als Emir El- Muminin verlangt sie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein ab. Einerseits sieht er sich verpflichtet, jegliche Reform, insbesondere im Verhältnis der Geschlechter zueinander, im Einklang mit islamischer Rechtsauffassung zu konzipieren. Andererseits sollte der Monarch in der Lage sein, zu differenzieren zwischen tatsächlichen islamischen Vorgaben und zeitgemäßen Rollenzuweisungen.

Mohammed war sich bewusst, dass die Benachteiligung von Frauen auf einem unzeitgemäßen Islamverständnis, sowie einem prämodernen Familienrecht beruht. Gesellschaftlicher Zwang zu frühzeitiger Heirat verhindert eine Ausbildung der Frauen, sowie die Perspektive zu eigenständiger beruflicher Karriere. Um diese gesellschaftliche Ausgrenzung aufzuheben, bedurfte es einer grundlegenden Neuordnung des Familienrechts. Bereits 1999 (Wisaratu Attanmiya Al-Ijtima`iya, S.10ff.) war der Öffentlichkeit ein „Plan zur Integration der Frau in die Entwicklung“ präsentiert worden, der eine Modernisierung des Familienrechts beinhaltete. Die Umsetzung war am Widerstand von Religionsministerium und PJD (Parti Justice et du Développement) gescheitert, der sich in der „Nationalen Liga zum Schutz der Familie“ organisiert hatte.

Unterstützung durch den König

Grundsteinlegung mit Mohammed VI. für ein von Deutschland gefördertes Projekt zur Abwasserentsorgung in der Nähe von Casablanca.  
Grundsteinlegung mit Mohammed VI. für ein von Deutschland gefördertes Projekt zur Abwasserentsorgung in der Nähe von Casablanca.
(Foto: MAP – Linh)
 

Vom neuen König erhielten die Reformbestrebungen nun Unterstützung. Im Frühjahr 2001 ließ er die angesichts von Uneinigkeit ergebnislos gebliebene Regierungskommission durch eine eigens eingerichtete Reformkommission ersetzen, der neben Religionsgelehrten und CCDH (Conseil Consultatif des Droits des l`Homme) drei Frauen angehörten. Die Folge der Attentate von Casablanca vom 16. Mai 2003 erwies sich als günstiger Augenblick, die schon länger angekündigten Reformen in die Realität umzusetzen. Die bisherigen Hauptgegner in Parlament und Regierung gaben ihren Widerstand auf und stimmten einem Kompromiss zu.

Es wurden folgende grundlegenden Neuregelungen, die in der Thronrede vom 10.10.2003  bereits angekündigt waren, im Jahr 2004 als neues Personenstandsgesetz in Kraft gesetzt.  Darin wurde festgelegt, dass in der Ehe nunmehr beide Partner gemeinsam für Haushalt und Familie verantwortlich sind. Männer wie Frauen dürfen gleichberechtigt, aus freier Entscheidung, eine Ehe eingehen. Die Polygamie besteht als rechtliche Möglichkeit weiter, wird aber durch zusätzliche Auflagen stark eingeschränkt. Im Falle von unlösbar erscheinenden Ehekonflikten wird der Frau die freiwillige Einreichung der Scheidung erleichtert. Von öffentlich genehmigten Ausnahmen abgesehen, gilt für Frauen ein Mindestheiratsalter von 18 Jahren. Vor der Ehe gezeugte Kinder werden bei Eheschließung als gemeinsame Kinder anerkannt. Bei der Weigerung, die väterliche Verantwortung anzuerkennen, kann der mutmaßliche Erzeuger gerichtlich zum Vaterschaftstest gezwungen, sowie zur finanziellen Verantwortung herangezogen werden. Im Mudawana (2004, S. 17ff.) sind die Rechte und Pflichten von Frauen gegenüber Männern, aber auch von Kindern gegenüber den Eltern und Großeltern innerhalb von Ehe, Familie wie im Falle von Heirat und Scheidung erstmals nach modernem Zivilrecht festgelegt.

Familiäre Diskriminierungen sollen ausgeschlossen werden

Diskriminierungen aufgrund von familiären Verhältnissen sollen künftig ausgeschlossen werden. Das marokkanische Recht definiert Frauen künftig nicht mehr als „Objekte des Mannes“, sondern als souverän entscheidende Individuen, die aus eigenem Antrieb heraus familiäre Verantwortung eingehen und diese nicht als Widerspruch zur ihren Karriereabsichten auffassen. Die vom Islam dem Mann auferlegte Verpflichtung für das Wohl seiner Familienangehörigen zu sorgen, wird durch das neue Gesetz nicht nur bestätigt, sondern in einen zeitbezogenen Kontext gebracht:
•          Die Familie gilt fortan als Verantwortungsgemeinschaft, in der Frauen ebenso wie Männer Rechte und Pflichten besitzen.
•          Der Vormund für eine volljährige Frau in Bezug auf Heiratsrecht und Partnerwahl wird abgeschafft, sie benötigt nicht mehr die Anwesenheit ihres Vaters oder eines männlichen Verwandten, wenn sie zu heiraten beabsichtigt. Ein von dritten Personen auferlegter Ehezwang ist damit rechtlich ausgeschlossen.
•          Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestheiratsalter wird sowohl für Männer als auch für Frauen auf 18 Jahre festgesetzt. Ein Richter besitzt allerdings die Befugnis, in begründeten Ausnahmefällen dieses Alter herabzusetzen.
•          Die Polygamie wurde mit rechtlichen Hindernissen sowie bürokratischen Anforderungen belegt. Männer müssen sich verpflichten, ihre Frauen sowohl rechtlich als auch finanziell gleich zu behandeln, sowie ihnen die gleiche emotionale Zuwendung zuzugestehen. Die Polygamie verlangt die Einhaltung strenger Regeln, sowie die Absprache mit einem Richter. Dieser muss sich vergewissern, dass die vorgesehene Gleichbehandlung gewährleistet ist, sowie ob allen Frauen einschließlich ihrer Kinder Gerechtigkeit zuteil wird. Dem Richter müssen plausible Gründe für eine Mehrehe vorgelegt werden. Die (erste) Frau kann bei der Eheschließung im Ehevertrag verlangen, dass der Ehemann nicht noch einmal heiratet. Falls dies nicht im Ehevertrag verankert wird, besitzt die erste Frau das Recht, bei einer beabsichtigten Mehrehe um ihr Einverständnis gefragt zu werden. Von einem vollständigen Verbot wurde Abstand genommen, um keine „illegalen Mehrehen“ zu provozieren.
•          Beide Ehepartner besitzen ein gleichwertiges Scheidungsrecht. Ein rechtloser Zustand von Frauen nach einer vom Mann eingereichten Scheidung soll verhindert werden, indem die Frau bereits vor der Scheidung ihre Rechte zugesprochen bekommt. Eine neue Regelung verlangt zudem vor jeder Scheidung von einem Gericht die Erlaubnis einzuholen. Die Scheidung wird nicht eher durchgeführt, bevor der Verdiener sich bereit erklärt, den Unterhalt für die Partner(innen) und die Kinder zu übernehmen. Ohne schriftliches, amtlich beglaubigtes Dokument wird eine Scheidung nicht mehr akzeptiert.
•          Das Scheidungsrecht wurde mit einem modernen Rollenverständnis der Frau in Einklang gebracht. Erleichtert wurde ihr die Scheidung, sofern der Mann seine familiären Verpflichtungen vernachlässigt, die Familie verlässt, Gewalt ausübt oder ausgeübt hat.
•          Die in der Ehe beiden Partnern zustehenden Finanzen werden künftig vertraglich festgelegt. Jedem Ehepartner wird ein eigener finanzieller Anteil zugestanden, über den er frei verfügen kann.
•          Das Recht des Kindes im Scheidungsfall wird eindeutig geregelt, d.h. es wurde eine Reihenfolge festgelegt, die entscheidet, wem das Sorgerecht zugesprochen wird. Im Normalfall bleibt das Kind bei der Mutter. Lehnt die Mutter diese Regelung ab, wird es dem Vater zugesprochen. Bei Ablehnung durch beide Elternteile übernimmt die Großmutter mütterlicherseits das Kind. Ist keine der drei Personen zur Aufnahme des Kindes bereit oder in der Lage, entscheidet ein Richter, wo es versorgt werden soll.
•          Die Rechte von Jugendlichen im Falle elterlicher Scheidung sind gestärkt worden. Mädchen wie Jungen sind berechtigt, ab dem Alter von 15 Jahren selbst zu entscheiden, ob sie bei der Mutter oder beim Vater bleiben wollen.
•          Durch die Abstammung sich ergebende Probleme für ein Kind sollen künftig vermieden werden. Dies gilt besonders im Falle eines unehelichen Kindes. In einer Zeitspanne von bis zu fünf Jahren ist zum Beispiel die Vaterschaft zu klären.

Internationale Konvention eingehalten

Mohammed VI. hielt bei seiner Neuordnung des Familienrechts internationale Rechtsstandards wie die „internationale Konvention von 1979 zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau“ ein und erreichte mit dem Verweis auf seine Eigenschaft als „höchster religiöser Würdenträger“ Unterstützung der gemäßigten Islamisten für sein Modernisierungsprogramm. Mit dem neuen Familienrecht gelang es dem jungen König nicht nur, die verschiedensten Strömungen der marokkanischen Zivilgesellschaft für seine Form der Modernisierung zu gewinnen, vielmehr wurde geschriebenes Recht der gesellschaftlichen Realität angeglichen, in einem Land, in dem jede dritte Frau erwerbstätig ist, sowie nicht wenige Frauen als alleinerziehende Mütter die Hauptverantwortung ihrer Familien tragen. Damit die Mehrheit der marokkanischen Frauen die neuen rechtlichen Möglichkeiten in Ehe und Familie anwenden können, sind sie angemessen auf die neue Rechtslage vorzubereiten. Die entscheidende Aufgabe in diesem Zusammenhang besteht darin, den Frauen den Zugang zu Allgemeinbildung zu erleichtern.

Mit der rechtlichen Gleichstellung der Geschlechter ist es Mohammed VI. gelungen, einen Meilenstein hin zu mehr Rechtsstaatlichkeit zu setzen. Ein demokratischer Rechtsstaat erfordert es, jedem Bürger die gleichen Grundrechte zuzugestehen. Die Erfahrung der Repression gegenüber Oppositionellen in der Ära Hassan II. hatte einen Erwartungsdruck auf Mohammed VI. entstehen lassen, Veränderungen im staatlichen Verhältnis zu politischen Dissidenten einzuleiten. Als erste symbolische Geste verkündete er die Entlassung des bisherigen Innenministers Driss Basri, der als oberster Dienstherr der Geheimpolizei für die Deportationen und Misshandlungen von Regimekritikern die Hauptverantwortung trug. Die Freilassung von politischen Häftlingen, sowie die Rückkehrerlaubnis exilierter Oppositionspolitiker wie des Juden Abraham Serfaty führten zu weiterer Entspannung des gesellschaftspolitischen Klimas. Die unter Hassan II. mehrfach angekündigte, aber immer wieder hinausgeschobene Aufhebung des Hausarrests des bekanntesten islamistischen Anführers Abdessalam Yassine wurde endlich realisiert.

Kulturelle Gleichstellung des Berbertums

Besonderen Respekt erwarb sich Mohammed VI. durch die neu eingerichtete „Kommission für Gerechtigkeit und Versöhnung“ zur Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen der Ära seines Vaters. Diese Wahrheitskommission soll die bisher geleugneten Fälle von „Verschwindenlassen“ aufklären, sowie eine angemessene Entschädigung der Opfer organisieren. Die Aufarbeitung erfolgt sowohl auf Antrag der Betroffenen als auch aus Eigeninitiative der Kommission, sofern ein konkreter Verdacht auf eine staatliche Misshandlung besteht.

Die von Hassan II. begonnene kulturelle Gleichstellung des Berbertums wurde von Mohammed VI. mit konkreten Schritten weiterverfolgt. Seit 2001 werden die drei Berberdialekte des Landes an öffentlichen Schulen unterrichtet. Eine Erhebung des Berberischen auf Verfassungsrang als „zweite Landessprache“ neben Arabisch steht offenbar bevor. Für die Ausarbeitung seiner die verschiedensten Gesellschaftsbereiche betreffenden Reformen betrachtet der junge König sich allerdings nicht als verantwortlich. Belmlih (2005, S.9) stellt heraus, dass Mohammed VI. für die reformbedürftigen Sektoren eigene Institutionen vorsieht, die für eine Realisierung nach seinen Vorgaben zu sorgen haben: „Mohammed VI. sieht es nicht als seine Aufgabe an, die einzelnen Reformprojekte in die Praxis umzusetzen. Er gibt lediglich als eine Art Moderator die Richtung vor, nach der die Reformen von den zuständigen, mit Fachkompetenz ausgestatteten konstitutionellen Organen zu erfolgen haben.“

Neukonzipierung der klerikalen Strukturen

Um Reformpolitik auf allen gesellschaftlichen Ebenen zum Erfolg zu führen, ist ein zeitgemäßes Religionsverständnis entscheidend. Indem Mohammed VI. die Religion nicht wie sein Vorgänger als Rechtfertigung eines despotischen Herrschaftsstils heranzieht, gelingt es ihm, die Konformität von islamischem Wertebewusstsein und moderner Staatsauffassung zu demonstrieren. Modernität nach religiös-ethischen Maßstäben sollte sich an gesellschaftlichen Notwendigkeiten orientieren. Für die Resonanz eines modernen Religionsverständnisses stellt die Art und Weise wie der Staat, namentlich der religiös legitimierte König als religionspolitischer Akteur auftritt, einen wesentlichen Einflussfaktor dar.

Eine Modernisierung gesellschaftlicher Ordnungsstrukturen kann nur gelingen, wenn die dahinter stehende Konzeption bei islamischen Autoritäten Unterstützung erfährt. Mohammed VI. hat diesen Zusammenhang erkannt. Mit einer Neuformierung des Ministeriums für Habous und Islamische Angelegenheiten zielte er darauf ab, den religiösen Einfluss des Staates zur konstruktiven Begleitung seiner gesellschaftspolitischen Reformen einzusetzen. Die Ersetzung des langjährigen, als konservativ geltenden Ressortleiters Abdelkebir M`Daghri Alaoui durch den progressiv gesinnten Ahmed Taoufiq sollte die Akzeptanz für die vorgesehene Neustrukturierung des Ministeriums herstellen. Mit der Einrichtung einer Direction des mosquées beansprucht der Staat, die 35.000 Moscheen des Landes zu überwachen. Die Direction pour l´enseignement religieux traditionnel besteht aus 16 regionalen Delegationen für islamische Angelegenheiten, die den Unterricht an Religionsschulen beaufsichtigen, sowie zeitgemäß neu konzipieren sollen. Die Rolle der Ulama wurde umdefiniert, um ihre Unterstützung für politische Reformen zu erreichen. Die Zusammensetzung des Conseil Supérieur des Oulémas wurde geändert.

In dem aus 16 Geistlichen bestehenden, dem König unmittelbar unterstellten Gremium sind erstmals Frauen vertreten. Darif (2000, S.87) weist darauf hin, dass der Monarch in der Aufwertung des Obersten Rats der Rechtsgelehrten eine weitgehende Entmachtung des Religionsministeriums bewirkte, dessen Einfluss in der Vergangenheit politische Reformen immer wieder religiös legitimiert behindert hatte: „Mohammed VI. wies dem Obersten Rat der Rechtsgelehrten eine Reihe neuer religionspolitischer Aufgaben zu, die bisher dem Ministerium für Habous und Religiöse Angelegenheiten unterstanden. Ziel dieser Verantwortungsübertragung war, dass der König unmittelbar auf die dabei getroffenen strategischen Entscheidungen Einfluss ausüben konnte und auf diese Weise einen Missbrauch der Religion für politische Zwecke verhindern.“

Internationaler Ausgleich statt nationalistischer Rhetorik

In der Moschee Moulay Idris I. in Casablanca während eines Freitagsgebets.  
In der Moschee Moulay Idris I. in Casablanca während eines Freitagsgebets.
(Foto: MAP – Linh)
 

Da auf internationalem Parkett bereits Hassan II. als geachteter Staatsmann galt, bedurfte es in der marokkanischen Außenpolitik anders als in der Innenpolitik keiner grundlegenden Änderungen. Zugleich sah sich der junge Monarch hierdurch bedingt einem besonderen Erwartungsdruck gegenüber, dem nicht leicht entgegenzukommen war. Es gab einige als unüberlegt erscheinende Aktionen zu Beginn seiner Amtszeit. Dazu zählt der kurzfristige militärische Einfall in eine von Spanien beanspruchte unbewohnte Mittelmeerinsel (die so genannte Petersilieninsel) im Jahre 2002. Die spanischen Truppen eroberten sie ohne Kampfhandlung umgehend zurück. Solche Abenteuer zeigten, dass Mohammed VI. eine anfangs noch fehlende außenpolitische Gesamtkonzeption mit einer öffentlichen Demonstration seines Patriotismus zu überspielen suchte. Mit der Zeit hatte er jedoch auch im Verhältnis zum Ausland an Routine gewonnen und erkannt, welchen unerledigten Aufgaben aus der Ära seines Vaters er sich hierbei gegenüberstand.

Vorrangig ging es um eine Lösung im Westsaharakonflikt, der bereits seit dem Rückzug der Spanier im Jahr 1975 andauerte und immer wieder gewalttätig aufflammte. Bereits seit 1991 bestand offiziell ein Waffenstillstand mit der sezessionistischen Polisario-Bewegung. Ein für eine Friedenslösung seitens der UNO vorgesehenes Referendum war jedoch immer wieder angesichts eines Streits um die Abstimmungsmodalitäten zurückgezogen oder hinausgeschoben worden.

Westsaharakonflikt ungelöst

Im Jahre 2000 hatte der frühere US-Außenminister James Baker als damaliger UN-Beauftragter einen Lösungsvorschlag unterbreitet. Demnach sollte nach einer Übergangsphase als autonomes Gebiet unter marokkanischer Verwaltung in der Westsahara ein Referendum über deren endgültigen Status abgehalten werden. Zur Abstimmung zugelassen sollten alle diejenigen sein, die ein Jahr und länger in dem Gebiet lebten.

Dieser Plan wurde von Marokko zwar unterstützt, von der Gegenseite, d.h. von der Polisario und der mit ihr verbündeten algerischen Regierung, mit einem Veto jedoch torpediert. Baker legte 2003 erneut einen Referendumsplan vor. Er sah vor, auch die während des Krieges nach Algerien geflüchteten ehemaligen Westsaharabewohner und alle die seit 1999 dauerhaft dort lebten, abstimmen zu lassen. Die Wähler sollten zudem zwischen drei Optionen wählen können: Unabhängigkeit, Autonomie oder Einbindung des Gebietes. Dieser Version sah sich Marokko jedoch aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht in der Lage zuzustimmen.

Offenbar befürchtete man zudem, dass die in den algerischen Flüchtlingslagern lebenden Sarauis von den algerischen Behörden zu einem Abspaltungsvotum zuungunsten Marokkos gedrängt würden. Marokko unterbreitete allerdings im Juni 2007 auf einem Treffen mit der Polisarioführung in Manhasset bei New York einen eigens ausgearbeiteten Autonomieplan für die Provinz, der eine eigene Regierung mit Kompetenzen auf verschiedenen kleineren Politikfeldern vorsah. Obwohl dieser Plan ebenfalls bislang von der Gegenseite nicht für akzeptabel befunden wurde, bewies Mohammed VI. damit, dass ein ernsthafter Kompromiss an ihm nicht scheitern musste. Mit der Freilassung der letzten 404 marokkanischen Soldaten aus der Gefangenschaft der Guerillaorganisation im Jahre 2005 konnte er zumindest einen kleinen symbolischen Erfolg verbuchen.

Schwierige algerische Nachbarschaft

Das Verhältnis zum Nachbarland Algerien blieb angesichts der fortdauernden Unterstützung der Polisario durch die dortige Regierung nach wie vor angespannt und behinderte die auch vom jungen König verbal unterstützten Pläne, gemeinsam mit den restlichen nordwestafrikanischen Staaten eine Maghrebunion zu gründen. Der Monarch trug seinerseits allerdings nicht zu einer weiteren Belastung der Beziehungen bei. Vielmehr ließ er als „Geste der Versöhnung“ die seit Jahren geschlossene Grenze für den Reiseverkehr öffnen und zeigte sich bereit, bilaterale Verhandlungen zu führen, bei denen das Thema „Westsahara“ einschließlich der Flüchtlingsproblematik nicht mehr ausgeklammert werden sollte.

Mit einem Freihandelsabkommen mit Tunesien bewies der Monarch zudem, dass ein engeres wirtschaftliches Zusammenwachsen des Maghrebs an ihm nicht scheitern sollte, obgleich er sich wie bereits sein Vorgänger gleichzeitig immer ebenso an der Europäischen Union orientierte. Hierbei strebt er einen sogenannten „statut avancé“ an und hatte bereits ein Jahr nach Inthronisierung (am 01.03.2000) ein Assoziationsabkommen mit der EU geschlossen. Für 2010 ist die Einrichtung einer Freihandelszone geplant. Innerhalb Europas gilt das Verhältnis zur ehemaligen Protektoratsmacht Frankreich nach wie vor als prioritär.

Bezeichnenderweise stellte Frankreichs Präsident Sarkozy sein Programm für die mittlerweile initiierte Mittelmeerunion in Marokko als erstem nordafrikanischem Staat im Oktober 2007 vor und fand breite Unterstützung. Trotz der anfänglichen Irritationen um die Petersilieninsel und einer zeitweiligen spanischen Unterstützung der Polisario im Westsaharakonflikt gelang es auch, zum unmittelbar nördlich des Mittelmeers liegenden Königreich die Beziehungen zu normalisieren.

Verbesserte Beziehungen zu Spanien

Entscheidende Initiative ging hierbei allerdings nach dem dortigen Regierungswechsel von Madrid aus. Premierminister Zapatero beendete die zweideutige Westsaharapolitik seines Vorgängers und erkannte die Autonomiepläne aus dem marokkanischen Königspalast als ernsthaft und konstruktiv an. Man zeigte sich sogar bereit, Marokko Panzer für den Schutz seiner Grenze zu Algerien zu liefern und erreichte zudem in Dauerkonflikten um Landwirtschaft, nach Spanien illegal einreisende afrikanische Migranten, sowie um den Wirtschaftsraum, der die Kanarischen Inseln umgibt, Einigungen, die den Interessen beider Seiten einigermaßen entgegenkommen.

Getrübt wurde diese erfreuliche Entwicklung allerdings durch einen Besuch des spanischen Königs Juan Carlos in den von Marokko als letzte verbliebene Kolonien betrachteten Enklaven Ceuta und Mellila im Jahre 2007, den man nicht nur im marokkanischen Palast, sondern im ganzen Land als Demütigung empfand.

Obwohl den Nachbarstaaten in Nordafrika und Südeuropa das Hauptaugenmerk der Außenpolitik galt, präsentierte sich Mohammed VI. durchaus auch auf der Weltbühne zunehmend als engagierter Vertreter. Er erkannte vor allem das Verhältnis zu den USA angesichts ihres gegenwärtigen globalen politökonomischen Gewichtes als vorrangig an. So problematisch diese Anlehnung an Washington sich innenpolitisch auswirkte, weil nach amerikanischem Vorbild die „Antiterrorgesetze“ formuliert, einige Bürgerrechte zurückgenommen und auf diese Weise dem islamistischen Vorwurf einer „Unterordnung unter westliche Interessen“ Plausibilität gewährt wird, so sehr konnte die marokkanische Ökonomie hiervon profitieren, weil sie nicht mehr ausschließlich auf Europa fixiert war.

Das im Januar 2005 mit Washington geschlossene Freihandelsabkommen erleichtert den Zugang zum amerikanischen Markt für marokkanische Exporteure ebenso wie den Import amerikanischer Gebrauchsgüter. Auf politischer Ebene scheint die Anbindung an Washington sich auch nicht nur für die andere Seite als vorteilhaft zu entwickeln, denn seit April 2010 unterstützen die USA erstmals öffentlich den Autonomieplan der marokkanischen Regierung für die Westsahara. Zwar haben die Rückschläge im Nahostfriedensprozess aus Solidarität mit den Palästinensern und anderen Arabischen Staaten ein offizielles Einfrieren der Kontakte zu Israel zur Folge gehabt. Die bereits von Hassan II. demonstrierte Dialogbereitschaft gegenüber Israel wurde jedoch unter Mohammed VI. fortgesetzt. Der Monarch empfängt immer wieder israelische Vertreter aus Politik, Kultur und Wirtschaft mit marokkanischen Wurzeln und im Juli 2007 kam es sogar zu einem beiderseitigen Außenministertreffen in Paris.

Das Vermittlungsangebot im israelisch-palästinensischen Konflikt, das Hassan II. bereits mehrfach wahrgenommen hatte, bleibt ebenfalls aufrecht erhalten. Marokko zeigt sich nicht nur im Nahen Osten als Friedensvermittler, sondern übernimmt zunehmend auch Friedensinitiativen in Afrika (z.B. im Konflikt zwischen Mauretanien und Senegal), wobei der König von der Vision eines friedlichen Kontinents, der nach europäischem Vorbild gemeinsam seine Zukunftsprobleme löst, geleitet wird. Langfristig wird Marokko jedoch nur einen glaubwürdigen Friedensvermittler darstellen können, wenn es seine innenpolitischen Konflikte auf friedliche Weise zu bewältigen in der Lage ist und hierbei gleichermaßen auf einen Ausgleich zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen getragen vom islamischen Gerechtigkeitsideal setzt.

Zukünftige Entwicklung: Progressivität oder Stagnation?

Insgesamt kann die bisherige Amtszeit Mohammeds VI. als vielversprechend gewertet werden. Angesichts jahrzehntelanger Vernachlässigung von Modernisierung in fast allen Gesellschaftsbereichen erscheint der Umfang der Erneuerungspolitik im letzten Jahrzehnt bemerkenswert. Mit einem messbaren ökonomischen Aufschwung, basierend auf moderner Infrastruktur, lassen sich erste Erfolge einer entwicklungsfördernden Wirtschaftspolitik erkennen. Über die in islamischem Rahmen konzipierte Neufassung des Familienrechts wurden die rechtlichen Hürden für moderne Geschlechterrollen weitgehend aufgehoben.

Mit unfangreichen Bildungsprogrammen zeigt Mohammed VI. das Bewusstsein, dass gesellschaftliche Benachteiligungen nicht nur rechtliche Ursachen besitzen, sondern in einem gleichermaßen ineffektiven Bildungssystem wurzeln, das es auf moderne Herausforderungen vorzubereiten gilt. Die Einbindung der religiösen Gelehrten in eine auf Chancengleichheit ausgerichtete Reformpolitik erweist sich als geeignet, der religiös legitimierten Vergangenheitsverhaftung der Islamisten entgegenzuwirken.

Zugleich demonstriert der König ein Progressivitätsverständnis, in dem Fortschritt sich nicht auf ökonomische Wachstumsraten reduziert, sondern neben der Partizipierung der Allgemeinheit an gesellschaftlicher Entwicklung eine moderne Islamauslegung einschließt. Zu hinterfragen gilt es aber auch seine eigene Stellung innerhalb der gesellschaftlichen Ordnung, sein Staatsverständnis, seine Reaktion auf Kritik an seiner Amtsführung und konkreten politischen Entscheidungen, sowie letztlich sein Verhältnis gegenüber politischer Opposition.

Zu einer echten Liberalisierung noch nicht bereit

Trotz einer kritischen Reflexion des repressiven Systems seines Vorgängers war Mohammed VI. bislang noch nicht zu einer vollständigen Liberalisierung des Staates bereit. Mit dem Verweis auf den vermeintlichen „Kampf gegen den Terrorismus“ sind nach den Anschlägen vom 16. Mai 2003 anfangs neu gewährte bürgerliche Freiheiten wieder eingeschränkt worden. Die Pressefreiheit wurde wieder erheblich beschnitten und kritische Journalisten müssen erneut mit Repressionen und zum Teil sogar lang anhaltender Inhaftierung rechnen.

Das anfangs erheblich liberalisierte individuelle und kollektive Versammlungsrecht ist ebenfalls weitgehend zu einem „Papiertiger“ degradiert worden. Sicherheitskräfte, die gegen friedliche, oppositionell gesinnte Demonstranten mit Gewalt vorgehen, sind nach wie vor an der Tagesordnung. Personen, die als „mutmaßliche Terroristen“ auf einer Fahndungsliste erscheinen, dürfen ohne gerichtliches Verfahren in Gewahrsam genommen oder unter Arrest gestellt werden. Einem kontroversen, auf rationalen Argumenten gestützten Dialog mit den Islamisten ist Mohammed VI. ebenfalls ausgewichen. Erklärtermaßen gewaltablehnenden Islamisten wie Al-Adl Wal-Ihsan wird das Recht auf Partizipierung an politischer Verantwortung weiterhin vorenthalten. Die Verfahren gegen ihre führenden Mitglieder wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Agitation gegen die Monarchie haben sogar wieder zugenommen, wobei sich Justiz und Staatsapparat auf im Westen ebenfalls verfolgte Zielsetzungen wie der „Durchsetzung kollektiver Sicherheit“ berufen.

Wenn Mohammed VI. Marokko in eine Zukunft zu führen beansprucht, die sowohl der islamischen Tradition angemessen Rechnung trägt, als auch die profanen Anforderungen der Moderne zu bewältigen in der Lage ist, darf seine Reformpolitik nicht in Ansätzen und Absichtserklärungen stehen bleiben. Sie sollte sich gleichermaßen an einem zeitgemäßen Islamverständnis wie an rechtsstaatlichen Vorgaben orientieren. Den Islamismus wie jegliche Form des politischen Extremismus gilt es weniger als Ursache, sondern vielmehr als eine Folge autoritärer Herrschaft zu begreifen, dem nur mit einer Beseitigung der tatsächlichen Ursachen, bestehend in fehlender ökonomischer und politischer Teilhabe breiter Bevölkerungsschichten an den Errungenschaften der vom Westen ausgehenden Moderne, erfolgreich begegnet werden kann.

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